"unbedingter" VKH-Antrag

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cointreau
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#1

13.04.2017, 11:48

Liebe kluge Menschen,
hat von euch das jemand schon mal gehört? Unsere damalige Familienrechtlerin, die nicht mehr hier tätig ist, hat den Antrag gestellt, der Antragstellerin unbedingt VKH zu bewilligen. Im späteren Verlauf hat die Mdtin eine GK-Rechnung erhalten und bezahlt. Jetzt haben sich die Parteien versöhnt, das ruhend gestellte Verfahren soll beendet werden und ich darf's abrechnen, Anwälte sind nicht in Sicht ... kann mir eine/r von euch weiterhelfen? So oder so danke und schöne Ostertage,

LG
Cointi
Zuletzt geändert von cointreau am 13.04.2017, 16:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Adora Belle
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#2

13.04.2017, 12:13

VKH unbedingt könnte heißen, es sollen keine Raten festgesetzt werden. Oder aber, der Hauptantrag soll unbedingt gestellt sein, d.h. nicht an die Bewilligung von VKH gebunden. Dein etwas spärlicher Sachverhalt klingt nach dem zweiten. Ist denn nun VKH bewilligt worden? Und wem gegenüber sollst Du abrechnen? Und was genau ist Deine Frage dazu?
cointreau
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#3

13.04.2017, 12:36

Hallo Adora, danke für die schnelle Meldung!
Du hast Recht, ich hatte etwas mau formuliert :-).
VKH ist im Ergebnis nicht bewilligt worden, weil - bevor auch nur irgendwelche Auskünfte zum VA vorlagen - das Verfahren ruhend gestellt wurde. Jetzt sollen wir den Antrag zurücknehmen und mit der eigenen Partei abrechnen. .. Ich schätze, ich werde dann jetzt doch nach der normalen Tabelle abrechnen müssen.
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Adora Belle
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#4

13.04.2017, 13:09

Ja, kannst und musst Du. Und die Aussöhnungsgebühr nicht vergessen. :lol:

Frohe Ostern!
DKB
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#5

13.04.2017, 13:33

Grundsätzlich ist das VKH-Prüfungsverfahren gebührenfrei. Wenn aber der beigefügte Antrag unbedingt gestellt ist, also nicht nur für den Fall der Bewilligung der VKH, fällt grundsätzlich die Verfahrensgebühr KV 1110 FamGKG an, §§ 9 Abs. 1, 11 FamGKG, die sich noch, sofern die Voraussetzungen vorliegen, auf eine KV 1111 FamGKG ermäßigen kann. Daher hat Eure Mandantin auch eine Gerichtskostenrechnung erhalten.
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#6

13.04.2017, 14:04

Nu bin ich schon diverse Schritte weiter. Aussöhnungsgebühr wäre ja eine großartige Sache. Hihi. Die Anwälte waren aber nicht beteiligt ... Herzlichen Dank euch!
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