Umfang der Pflichtverteidigung

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Xandra
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 73
Registriert: 13.12.2005, 13:52

#1

04.07.2006, 15:18

Hallo,
brauche mal etwas Klarheit....

Wir wurden dem Mandanten als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Nunmehr soll Berufung eingelegt werden.
Muss hierbei neu der Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger gestellt werden ?

(In einem sehr, sehr alten Buch steht, dass von der Beiordnung sowohl das Grundverfahren als auch das Berufungsverfahren umfaßt ist, jedoch ohne weitere Nachweise oder Rechtsprechung)

Danke für das Mitdenken bei dieser Hitze...
Viele Grüsse
Sandra
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