Guten Morgen,
hat jemand eine Idee, was ich bei folgendem Problem tun könnte?
Wir haben im November einen Antrag mit Ergänzungsfragen zur eV ans Gericht versandt. Dieser Antrag ist nie bei der Gerichtsvollzieherin eingegangen! Da hingen aber natürlich der Original- Vollstreckungsbescheid, der Haftbefehl und die ZV-Unterlagen im Original dran!
Weiß jemand, ob ich jetzt noch bei der Post irgendwas erreichen könnte?
Das Gericht und die Gerichtsvollzieherin sind sich sicher, die Unterlagen nicht zu haben.
Titel und Vollstreckungsbelege bei der Post verschwunden!
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ruf doch mal bei der Post an und frag was man machen könnte. Zur Not muss eben eine zweite vollstreckbare Ausfertigung vom Titel beantragt werden. Wg. den bis dato entstandenen ZV-Kosten ists nicht sooo schlimm, ihr werdet sie ja sicher in der Akte verbucht haben.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Da hoff ich einfach mal, dass Ihr Kopien der Vollstreckungsunterlagen in der Akte habt (das vereinfacht die Sache ungemein).
Dann ne Eidesstattliche Versicherung abgeben, dass die Originale bei der Post abhanden gekommen sind und Zweitausfertigung beantragen.
Dann ne Eidesstattliche Versicherung abgeben, dass die Originale bei der Post abhanden gekommen sind und Zweitausfertigung beantragen.
Viele Grüße
ich
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- Bibi
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Hallo Nobody,
Du kannst natürlich einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen. Erfahrungsgemäß bringt dies aber bei "normalen" Postsendungen nichts.
Für die Zukunft rate ich Dir, ZV-Unterlagen nur noch per Einschreiben zu versenden. Das machen wir auch so und das Geld holen wir uns ja von den Mandanten wieder.
Sollte der Auftrag wirklich nicht auffindbar sein, lass Dir sowohl vom Gericht als auch vom GV bestätigen, dass dort keine Auftrag vorliegt und beantrage dann beim Gericht die Erteilung einer 2. vollstreckbaren Ausfertigung des Titels. Die ZV-Unterlagen hast Du hoffentlich wenigstens noch als Kopie in der Akte, so dass Du sie dem neuen Auftrag dann beifügen kannst.
Du kannst natürlich einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen. Erfahrungsgemäß bringt dies aber bei "normalen" Postsendungen nichts.
Für die Zukunft rate ich Dir, ZV-Unterlagen nur noch per Einschreiben zu versenden. Das machen wir auch so und das Geld holen wir uns ja von den Mandanten wieder.
Sollte der Auftrag wirklich nicht auffindbar sein, lass Dir sowohl vom Gericht als auch vom GV bestätigen, dass dort keine Auftrag vorliegt und beantrage dann beim Gericht die Erteilung einer 2. vollstreckbaren Ausfertigung des Titels. Die ZV-Unterlagen hast Du hoffentlich wenigstens noch als Kopie in der Akte, so dass Du sie dem neuen Auftrag dann beifügen kannst.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
Danke schon mal! Ob wir die Kopien alle in der Akte haben prüfe ich grade, hab in der Akte selber noch nie was gemacht, deshalb weiß ich das nicht. Meine Kollegin kopiert allerdings nicht immer alles, von daher muss ich jetzt mal schauen... Komm mir schon blöd vor, wenn ich öfter mal sagen muss, dass doch bitte ALLES, was im Original rausgeht kopiert werden soll..
- petramaus
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Dem kann ich nur zustimmen. So einen Fall hatten wir auch schon mal gehabt. ZV-Unterlagen hatten wir noch in der Akte (gehen immer nur als Kopie bzw. Abschriften raus) und dann ne 2. vollstreckbare Ausfertigung beantragen und eidesstattlich versichern, dass der Originaltitel wohl auf dem Postweg verloren gegangen istLuzZi hat geschrieben:Ruf doch mal bei der Post an und frag was man machen könnte. Zur Not muss eben eine zweite vollstreckbare Ausfertigung vom Titel beantragt werden. Wg. den bis dato entstandenen ZV-Kosten ists nicht sooo schlimm, ihr werdet sie ja sicher in der Akte verbucht haben.
Leben heißt zu lernen wie man fliegt
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Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
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- butterflybabe
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Petramaus, so handhaben wir das auch.