Termin LSG, noch nicht über PKH entschieden usw.

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Soenny
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#1

08.03.2018, 09:01

Guten Morgen zusammen :wink1

Wir bräuchten bitte dringend mal Hilfe :-?

Morgen findet ein Termin vor dem LSG statt (Berufung). Mandant ist mehr als schwierig. Über die beantragte PKH ist noch nicht entschieden. Es gab ständig Nachfragen (zu Recht) und das Gericht hat jetzt mitgeteilt, daß in der morgigen Verhandlung bzgl. der PKH noch Klärungsbedarf besteht. Für die 1. Instanz wurde PKH bewilligt, Verfahren ging verloren.

Cheffe hat dem Mandanten jetzt mitgeteilt, daß, wenn er keine PKH bekommt, die Kosten alleine für die Terminswahrnehmung ca. 500 € betragen werden.

Daraufhin hat der Mandant jetzt mitgeteilt, daß er den Termin selber wahrnimmt und - wie bereits im Vorfeld ständig - daß wenn er keine PKH bekommt, er gar nichts zahlen wird (Vorschußrechnung wurde nicht gezahlt).

So, was teilen wir dem Gericht denn jetzt mit? Niederlegung geht ja nicht, weil wir unsere Gebühren, so er denn doch eine Bewilligung erhält, nicht mehr aus der Staatskasse erhalten könnten.

Gar nichts schreiben ist wohl auch unhöflich.

Schreiben, daß wir nicht teilnehmen würde mir noch einfallen, aber ich denke, daß das als Niederlegung ausgelegt werden könnte oder?

Hatte schon mal jemand so was?
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mücki
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#2

08.03.2018, 09:24

Ich meine mich entsinnen zu können, dass vor dem LSG kein Anwaltszwang besteht ... theoretisch könnte also der Mdt. den Termin alleine wahrnehmen, ohne dass ihr dem Gericht das extra mitteilt. Was ich in deinem Fall auch vorschlagen würde, damit ihr mglw. nicht noch Gebühren produziert, die ihr - im Falle der Nichtbewilligung - wahrscheinlich mühsam vollstrecken müsst. Lasst den doch die Karre in den Wind fahren. :teufel
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#3

08.03.2018, 09:32

mücki hat geschrieben:Ich meine mich entsinnen zu können, dass vor dem LSG kein Anwaltszwang besteht ... theoretisch könnte also der Mdt. den Termin alleine wahrnehmen, ohne dass ihr dem Gericht das extra mitteilt. Was ich in deinem Fall auch vorschlagen würde, damit ihr mglw. nicht noch Gebühren produziert, die ihr - im Falle der Nichtbewilligung - wahrscheinlich mühsam vollstrecken müsst. Lasst den doch die Karre in den Wind fahren. :teufel
So würde ich es auch handhaben. Wenn der Mandant jetzt schon so anfängt, keine Kosten zahlen zu wollen, dann muss er halt, bis PKH bewilligt wurde, den Termin selbst wahrnehmen, was er ja vor dem LSG darf. Dem Gericht würde ich diesbezüglich auch nichts mitteilen - falls ihr das doch wollt, dann einfach nur, dass ihr mitteilt, dass der Mandant den morgigen Termin selbst wahrnehmen wird, bis über den PKH-Antrag abschließend entschieden wurde. So weißt dann der/die Vorsitzende, dass man auf euch nicht warten muss an dem Tag (und der Mandant kann auch einen Stuss erzählen von wegen, dass euer Anwalt sich zu fein wäre oder was auch immer - solche Exemplare kenne ich nämlich, die dann irgendwelche Situationen gerne so auslegen, als ob Anwälte einfach nur "geldgeil" wären).
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Soenny
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#4

08.03.2018, 10:51

dann einfach nur, dass ihr mitteilt, dass der Mandant den morgigen Termin selbst wahrnehmen wird, bis über den PKH-Antrag abschließend entschieden wurde.
So machen wir das, Danke :wink1
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