Streitwertfestsetzung Arbeitsgericht

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Muschel
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#1

07.12.2017, 11:22

Hallo Ihr Lieben.
Das ArbG. beabsichtigt den Streitwert wie folgt festzusetzen:

1. f.d. Antrag zu 1 (AV ist durch Kündigung nicht beendet): 5.277,12 € (3 Bruttomonatsgehälter)
2. f.d. Mehrwert gem. Ziff. 3 des gerichtl. Vergleichs (Zeugniserteilung): 811,74 €.

Zeugniserteilung wird ja in der Regel mit 1 Bruttomonatsgehalt abgerechnet (in meinem Fall also 1.759,04 €). Das Gericht schreibt dazu folgendes:

Der Antrag zu 3 auf Erteilung/Berichtigung eines qualifizierten Zwischen- oder Endzeugnisses ist in der Regel insgesamt mit einem Bruttomonatsverdienst zu bewerten.
Der Mehrwert der Ziffer 3 des gerichtlichen Vergleichs ist mit dem Wert der zehn in Streit stehenden Urlaubstage zu berücksichtigen.

Deswegen haben Sie nur 811,74 € festgesetzt. Ist das so korrekt? Was haben denn Urlaubstage mit der Herabsetzung des Streitwertes zu tun? Das macht ja abrechnungstechnisch schon einen Unterschied ob man von 811,74 € für den Mehrwert ausgeht oder von 1.759,04 €.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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Muschel
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#2

07.12.2017, 11:32

Muss mich nochmal verbessern, hab was falsch gelesen:

Also Streitwerte wie folgt:
Ziff. 1 Klageschrift 5.277,12 €
Ziff. 3 Klageschrift (das war das mit dem Zeugnis): 1759,04 € (also 1 Monatsgehalt)
Mehrwert Vergleich (streitige Urlaubstage): 811,74 €

Für die Verfahrensgebühr muss ich doch jetzt die SW von Ziff. 1 und 2. (5277,12 + 1759,04) zusammenrechnen oder?
Und Mehrwert halt normal mit 0,8 VG und 1,5 EG.
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Adora Belle
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#3

07.12.2017, 11:49

Jo.
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