Streitverkündung

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Moschele11
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#1

09.10.2017, 15:28

Hallo Ihr Lieben,

was meint Ihr: Müssen die Anlagen ( also z. B. Klage, Replik usw.) zu den Streitverkündungsschriftsätzen beglaubigt sein oder nicht?

Danke für Eure Unterstützung!!

LG vom

Moschele
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Lämmchen
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#2

09.10.2017, 15:33

Nein, es reichen einfache Abschriften. Nur der Streitverkündungsschriftsatz selbst sollte beglaubigt sein.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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