Hello,
ich möchte Strafanzeige bei der Amtsanwaltschaft stellen.
Ist das denn einfach: "Strafanzeige gegen XY wegen ....."?! Oder muss ich da noch mehr zu schreiben?
Danke für Hilfe,
LG
Strafanzeige
Schätze mal ne Begründung wäre vielleicht nicht sooo schlecht.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Eine StrafANZEIGE könnt Ihr auch ohne Vollmacht und Vertretungsanzeige stellen, beim StrafANTRAG (bei Antragsdelikten) bedarf es einer Vollmacht des Antragsberechtigten.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.