Strafanzeige

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joshi
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#1

19.08.2008, 11:42

Hello,
ich möchte Strafanzeige bei der Amtsanwaltschaft stellen.
Ist das denn einfach: "Strafanzeige gegen XY wegen ....."?! Oder muss ich da noch mehr zu schreiben?
Danke für Hilfe,
LG
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Smilie
...ist hier unabkömmlich !
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#2

19.08.2008, 11:43

Schätze mal ne Begründung wäre vielleicht nicht sooo schlecht.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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blackcat
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#3

19.08.2008, 11:43

Ja sicher, eine Begründung und die Nachweise dafür beifügen.
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/an1dzwz07KB1102MDA1MTMxbHN8NDIxNDU1bGF8U2lsYmVyaG9jaHplaXQ.gif[/img][/url]
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Majo
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#4

19.08.2008, 11:59

Falls ihr die Strafanzeige für den Mandanten stellt auch noch eine Vertretungsanzeige mit einbringen.
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Mr.Black
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#5

19.08.2008, 12:03

Eine StrafANZEIGE könnt Ihr auch ohne Vollmacht und Vertretungsanzeige stellen, beim StrafANTRAG (bei Antragsdelikten) bedarf es einer Vollmacht des Antragsberechtigten.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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