Sparbuch-Herausgabe

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Monte
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#1

11.05.2007, 16:58

Mein persönliches Problem: Mein Freund hat ein Sparbuch, auf dem auch Geld seiner Mutter war. Nunmehr ist das Geld weg und der Teil, der meinem Freund gehört ist noch drauf. Allerdings hat sie das Sparbuch in ihren Fängen und rückt es partout nicht raus. Damit sie die restliche Kohle nicht auch noch abheben kann, habe ich mich als Bevollmächtigte eintragen lassen und das Sparbuch sperren, insofern, als dass seine Mutter jetzt nur noch gegen Vorlage des SB und des Perso von mir oder meines Freundes ran kommt. Würde die Kohle aber jetzt gerne haben und kriege das Sparbuch nicht. Gibt es eine Möglichkeit das Konto aufzulösen oder das Geld abzuheben, ohne dass man das Sparbuch vorlegen muss?
(nur zum Verständnis:Das Verhältnis zwischen ihr, ihrem Sohn und mir ist extrem geladen, wer die zur SChwiegermutter kriegt, braucht keine Feinde mehr!)

Eine Antwort wäre nett. Vielen Dank im Voraus!! :frust
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Tippse84

#2

11.05.2007, 17:21

Also ich könnte mir vorstellen, wenn du und dein Freund bei der Bank bekannt seid (also schon lange Kunden) dass man das dort sicherlich erklären kann und die euch bestimmt sagen können was man da machen kann. Ich meine, wenn ihr das Sparbuch jetzt verloren hättet, müsstet ihr ja auch noch irgendwie an das Geld kommen können. Wahrscheinlich müsst ihr den Perso vorlegen und ewig lange Formulare ausfüllen.

Schade, dass es so sein muss. Manche Schwiegermütter sind wirklich der Graus!!!
Bambi

#3

11.05.2007, 18:09

Leider weiß ich es nichtwirklich..

Aber falls es zufälligerweise ein Sparbuch bei der Sparkasse ist.. so wie meins.. da kann ich am Automaten auch Geld abheben.. Das ist der einzige Weg, der mir jetzt einfällt (aber ich fürchte, für Dich nicht hilfreich). Ich hatte meins mal verlegt und da ging auch nix.. Hätte so'n langes Verfahren nach sich gezogen, ehe ich wieder rangekommen wäre, hab's zum Glück wiedergefunden..

Aber ich würd auch denken, vielleicht mal bei der Bank den Sachverhalt schildern und fragen, wie man sich verhalten soll. Ich würd evtl. auch meinen Chef fragen, wie er das sieht.. Vielleicht macht er ja nen Schreiben, was schon mal "Eindruck" macht

L.G. Bambi
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Monte
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#4

11.05.2007, 21:59

Danke Bambi, habe schon mit der bank als auch mit meinemn Chef gesprochen, aber er meint, wenn ich angebe, dass ich das Sparbuch verloren hätte, könne es gut sein, dass ich wegen dem Bürokratenkram ein halbes Jahr warten muss, bis ich an das Geld komme. Ich muss mir wasw anderes einfallen lassen. :frust
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Monte
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#5

11.05.2007, 22:01

Und getreu meinem Motto werde ich nichts unversucht lassen, um ihr eins auszwischen. Von der lass ich mich nicht übern Tisch ziehen!!So, basta :wippe
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Gast

#6

14.05.2007, 17:46

Hallo Monte
kann Dein Chef nicht mal sein Briefpapier bemühen und der netten Mutter einen Brief schreiben?
Gast

#7

14.05.2007, 18:36

wenn das sparbuch auf den namen deines freundes lautet drohe ihr eine herausgabe nach § 985 bgb an. das sparbuch ist ein inhaberpapier, d.h. im umkehrschluss das der inhaber der forderung, auch inhaber des die forderung ausweisenden papieres sein muss.

weiterhin bleibt eine normale zahlungsklage bzw ein mahnbescheid

der verlust des sparbuches ist ne möglichkeit, und wahrscheinlich die kostenneutralste und schnellste
mfg
dicker
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Mr.Black
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#8

14.05.2007, 18:56

Vorsicht, dass genau heißt es nicht. Es gilt für Inhaberpapiere:

Inhaberpapiere haben eine uneingeschränkte Legitimationsfunktion: Die der Besitz reicht aus, um das Recht auszuüben. Der Besitz des Papiers begründet die Vermutung der materiellen Berechtigung. Das bedeutet, der Inhaber ist berechtigt, es sei denn der Schuldner beweist, dass der Vorlegende nicht der wahre Berechtigte ist. Vorliegend würde das bedeuten die Forderung steht dem Inhaber zu.

ABER: Das Sparbuch ist kein Inhaberpapier sondern ein qualifiziertes Legitimationspapier. Die Sparkasse DARF befreiend an den Inhaber leisten muss aber nicht.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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j3NN
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#9

14.05.2007, 18:59

Also ich habe gelernt, dass ein Sparbuch ein Rektapapier ist, und das sagt

"Der Aussteller der Urkunde verspricht die geschuldete Leistung an die namentlich genannte Person gegen vorlage der Urkunde zu erbringen.

Übertragung durch Einigung und Abtretung".
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.

Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
Gast

#10

14.05.2007, 19:15

So ist es, denn:

Rektapapiere (zu lat. recta (via), auf geradem Weg, das heißt, der Verpflichtete soll direkt leisten) sind Wertpapiere, die auf den Namen einer bestimmten Person lauten. Einzig diese Person ist zur Geltendmachung des in der Urkunde verbrieften Rechts berechtigt.

und Inhaberpapiere sind:

Inhaberpapiere sind Wertpapiere, bei denen der jeweilige Inhaber des Wertpapiers das verbriefte Recht geltend machen kann. Im Gegensatz zu Rektapapieren ist keine begünstigte Person genannt.

soviel zum Verständnis.

im Einzelnen:

Das Sparbuch ist ein „hinkendes papier“ (§ 808 Abs. 1 S. 2 BGB): Der Inhaber des Sparbuchs kann die versprochene Leistung vom Kreditinstitut fordern. Das Kreditinstitut ist jedoch nicht verpflichtet, ohne Prüfung der Legitimation zu zahlen.

Das bedeutet soviel wie: Der der das SParbuch vorlegt, für den streitet die Vermutung, das er Inhaber der Forderung ist. Und der Umkerhschluss daraus ist, dass der Inhaber der Forderung auch das Recht hat, Besitzer der Urkunde über die Forderung, mithin des Sparbuches, zu sein.

Übrigend:
Gott irrt in der Annahme, kein Jurist zu sein. Die Schaffung der Naturgesetze und die strikte Einhaltung derer impliziert hier eine andere Ansicht der Dinge.

mfg

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