sofortige Beschwerde gegen Beschluss wg Beratungshilfe

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Minouche
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 17
Registriert: 02.10.2008, 12:10
Wohnort: Gelsenkirchen

#1

06.01.2009, 10:15

Hallo, kann mir einer weiter helfen???

Wir haben Beratungshilfe beantragt. Gegen den ablehnenden Beschluss haben wir Erinnerung eingelegt. Die Erinnerung war zulässig aber unbegründet.

Mein Chef hat dann gegen den Erinnerungsbeschluss die sofortige Beschwerde eingelegt.

Heute haben wir ein Schreiben v. Amtsgericht bekommen, wir sollen die sofortige Beschwerde zurück nehmen, mit der Begründung - sofortige Beschw. ist nicht gegeben- (vgl. § 6 II BerHG)

Ich soll jetzt prüfen, ob das richtig ist :(


Laut § 6 II BerhG müsste das richtig sein. Was sagt ihr dazu :?: :?:
Davy Jones’ Locker
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 776
Registriert: 15.12.2008, 14:10

#2

06.01.2009, 10:20

Gegen die abgelehnte Erinnerung gibt es kein weiteres ordentliches Rechtsmittel mehr. Es bleibt nur Verfassungsbeschwerde.
Minouche
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 17
Registriert: 02.10.2008, 12:10
Wohnort: Gelsenkirchen

#3

06.01.2009, 10:42

Vielen vielen Dank für die schnelle Antwort :-))

Genauso werde ich es meinem Chef sagen
Antworten