Wir haben im selbständigen Beweisverfahren die Antragsgegnerin vertreten. Die Beweisaufnahme ist nicht zu Gunsten der Antragstellerin ausgefallen, der gerichtliche Sachverständige hat festgestellt, dass die von ihr behaupteten Mängel nicht vorliegen. Dann hat er die Bestellung eines neuen Sachverständigen beantragt und seither liegt die Sache beim LG (2015).
Nach meiner Erinnerung kann man doch nach Abschluss des Beweisverfahrens, wenn dann der Antragsteller wegen negativem Ausgang selbst nicht Klage erhebt, beantragen, den Antragsteller hierzu aufzufordern. Wenn er es dann nicht tut, kann man ihm die Kosten des Beweisverfahrens auferlegen lassen.
Erinnere ich mich da richtig? Wir machen das so gut wie nie
Selbständiges Beweisverfahren
- AliceImWunderland
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Ja, du erinnerst dich richtig. Genauso wird das gemacht.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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