Guten Morgen
Ich hab da mal eine Frage. Und zwar soll ich an unsere Mandantin einen Beschluss im Original weiterleiten. Ich soll sie darauf hinweisen, dass es sich um ein wichtiges Dokument handelt und es deshalb gut aufbewahrt werden muss. Leider fehlt mir am Montagmorgen die richtige Formulierung. Hat einer von euch eine Idee, wie ich das am besten Formulieren könnte? Viiiielen Dank im Voraus
Schreiben an die Mandantin
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Wenn es um einen Titel für die spätere Zwangsvollstreckung geht, würde ich vielleicht etwas in der Richtung formulieren:
"Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass es sich hier um das Original des Beschlusses des AG/LG/OLG xy vom tt.mm.jjjj handelt. Uns liegt nun lediglich noch eine Abschrift vor. Im eigenen Interesse bitten wir Sie daher, das Dokument sicher zu verwahren, da es für weitere Vollstreckungsmaßnahmen zwingend benötigt wird."
Und dann noch gegebenenfalls ein Hinweis auf die Verjährung der titulierten Ansprüche.
Das muss natürlich auf den Einzelfall angepasst werden und ist nur ein Vorschlag.
"Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass es sich hier um das Original des Beschlusses des AG/LG/OLG xy vom tt.mm.jjjj handelt. Uns liegt nun lediglich noch eine Abschrift vor. Im eigenen Interesse bitten wir Sie daher, das Dokument sicher zu verwahren, da es für weitere Vollstreckungsmaßnahmen zwingend benötigt wird."
Und dann noch gegebenenfalls ein Hinweis auf die Verjährung der titulierten Ansprüche.
Das muss natürlich auf den Einzelfall angepasst werden und ist nur ein Vorschlag.
- booo
- ...wartet aufs Bergfest
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Du bist noch Azubine?
Was ist es denn für ein Beschluss? Ggf. bräuchtest Du (noch) eine andere Formulierung...
z.B. wenn ich einen Scheidungsbeschluss weiterleite, schreib ich das in etwa:
Was ist es denn für ein Beschluss? Ggf. bräuchtest Du (noch) eine andere Formulierung...
z.B. wenn ich einen Scheidungsbeschluss weiterleite, schreib ich das in etwa:
anbei übersende ich Ihnen die nunmehr insgesamt mit Rechtskraftvermerk versehene Ausfertigung des Endbeschlusses des Amtsgerichts Kaufbeuren - Familiengericht - vom ....
Es handelt sich dabei um ein wichtiges Dokument. Es dient zum Nachweis gegenüber Versicherungsträgern und Behörden.
Ich empfehle Ihnen daher, diese Ausfertigung sorgfältig aufzubewahren.
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab
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Jaa ich bin gerade im 2. Lehrjahr . Ja es war ein Scheidungsbeschluss. Hab jetzt 2 Schreiben formuliert und der Sekretärin vorgelegt. Mal sehen ob und was sie verändert . Trotzdem vielen Dank!