Rücksendung Kostenfestsetzungsbeschluss trotz Berufung?

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Melisa24
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#1

03.12.2009, 09:03

Hallo!

Ich hoffe, ich bin hier im richtigen Bereich.

Wir haben ein Verfahren laufen, bei dem wir nach für uns gewonnener erster Instanz einen KFB bekommen haben. Die Gegenseite hat auch sofort gezahlt, aber jetzt Berufung eingelegt. Ich hätte den KFB jetzt entwertet und zurückgeschickt, meine Anwältin meinte, sie ist sich nicht sicher, ob man das tun sollte, solang die Berufung läuft.

Kann mir jemand helfen? Zurückschicken oder nicht?

Vielen Dank!

Melisa24
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Pepples
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#2

03.12.2009, 09:12

Hat die Gegenseite die Rücksendung denn angefordert? Solange die das fordern, würde ich den nicht zurücksenden.
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Ciara
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#3

03.12.2009, 09:29

Na ja, aber der KfB ist ja bezahlt, also warum nicht zurückschicken? Man kann damit doch eh nichts mehr anfangen.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Melisa24
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#4

03.12.2009, 09:32

ja, die haben ihn angefordert
rosa

#5

06.12.2009, 15:08

ich hätte hier keine Bedenken. der KFB ist bezahlt, der Titel bringt euch nichts mehr.

Für den Fall dass die Gegenseite jetzt gewinnt, reichen die den Zahlungsbeleg ein und beantragen ne Rückfestsetzung. Ob sie den entwerteten Titel haben oder nicht, ist dabei egal....
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