Rubrum WEG

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CeNedra
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#1

20.02.2018, 17:02

Huhu,

je länger ich darüber recherchiere, desto unsicherer werde ich. Kennt ihr das? ^^

Vielleicht hat jemand ja Erfahrung bei Klagen von Wohnungseigentümergemeinschaften.
Besonderheit hier: Die Klage ist nichts WEG-typisches, deswegen finde ich dazu nichts. Die WEG hat einen Bausparvertrag geschlossen (Verwaltungsvermögen) und klagt jetzt gegen die Bausparkasse auf Auszahlung von Bonuszinsen

Passt dieses Rubrum? :nachdenk

Wohnungseigentümergemeinschaft, eingetragen im Grundbuch Musterstadt, Gemarkung Altmusterstadt, Band 42 Blatt 1337, vertreten durch den Verwalter, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
- Klägerin -

Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft:
Immobilienverwaltung Mustermann GmbH, Musterstraße 2, 12345 Musterstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Max Mustermann
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Anahid
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#2

20.02.2018, 18:07

Ist die Verwalterin bevollmächtigt, im Namen der WEG Rechtsstreite zu führen? Hast Du die Vollmacht?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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AliceImWunderland
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#3

21.02.2018, 08:35

Richtig. Lass dir erst einmal die entsprechende Vollmacht vorlegen. Nicht alle Verwaltungsvollmachten erfassen auch die Bevollmächtigung zum Führen eines Rechtsstreits. Wenn keine Vollmacht gegeben ist, dann müssen alle Eigentümer als Vertreter eingetragen werden.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
CeNedra
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#4

21.02.2018, 12:45

Hmm. Danke für den Tipp!

Die Vollmacht hab ich vorliegen, Vertretung der WEG gegenüber Dritten ist umfasst.

Auch: "Der Verwalter kann sich bei Rechtsstreitigkeiten durch Anwälte vertreten lassen".
Dieser Satz steht allerdings in einem Absatz, der sich nur auf die Geltendmachung von Wohngeldern und Umlagen gegen Wohnungseigentümer bezieht.

Das spricht eher gegen eine Vollmacht für Rechtsstreitigkeiten mit Dritten in Bezug auf Verwaltungsvermögen.

Er hat auch mitgeteilt, einen Gesellschafterbeschluss für die Klage zu haben. D.h. den muss ich mir vorlegen lassen, wenn er darin auch für diesen Rechtsstreit bevollmächtigt ist, dann er, wenn nicht, dann sämtliche Wohnungseigentümer nennen?

ich weiß schon, warum ich eigentlich nichts mit WEG am Hut hab :O
sansibar
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#5

21.02.2018, 12:48

richtig, den Beschluss solltest du dir geben lassen.
Grüße - sansibar
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CeNedra
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#6

22.02.2018, 14:40

Nochmals danke!

Hab jetzt den Verwaltervertrag, da steht die Befugnis zur gerichtlichen Vertretung der WEG gegenüber Dritten drin und den einstimmigen Beschluss, dass Klage eingereicht werden soll. Denke das sollte ausreichen, ich lass den Verwalter jetzt drin stehen, muss ja auch erstmal wer bemängeln. ;)
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