Regulierung Verkehrsunfälle

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NadineK1979
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#1

22.07.2017, 07:36

Hallo und guten Morgen,

ich bin gerade dabei einen Mustertext für die Regulierung unserer Verkehrsunfälle zu entwerfen. Nun meine Frage an Euch, ob Ihr die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren auch schon im ersten Bezifferungsschreiben mit geltend macht und wenn ja wie Ihr es formuliert.
Wäre schön wenn jemand dazu einen Tipp hätte.
Ich wünsche allen ein schönes Wochenende.

LG :thx
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paralegal6
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#2

22.07.2017, 16:43

Mein erstes Schreiben ist meistens erstmal, dass dem Grunde nach anerkannt wird. Wenn ich einen KVA etc habe rechne ich es aus.
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Pepples
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#3

22.07.2017, 20:46

Da meist noch weitere Schäden hinzukommen, wird erst abgerechnet, wenn die Schadenssumme feststeht.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
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Andy66
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#4

23.07.2017, 14:02

Wenn ich noch keine Schadensbelege habe und nur dem Grunde nach anmelde, kann berechne ich mangels Gegenstandswert natürlich noch keine Anwaltsgebühren. Bei der Schadenbezifferung gebe ich die - vorläufigen - Gebühren mit an in der Hoffnung, dass sie gleich mit reguliert werden und ich dann nicht nochmal extra an die Versicherung schreiben muss. Die Gebühren gebe ich aber nur betragsmäßig an, d.h. ich füge keine Kostennote bei (die natürlich auf den Mandanten auszustellen ist - ich sags ja bloß weils da gelegentlich Unklarheiten zu geben scheint).

Nach meiner Erfahrung ist es umproblematisch, Gebührensprünge geltend zu machen, wenn weitere Positionen anfallen.Wenn Du sichergehen willst, kannst Du ja anmerken, dass bei einer Erhöhung des Gegenstandwertes und weiterer Tätigkeit weitere Gebühren anfallen.

Wir verlangen immer Regulierung an uns und können dann die Kostennote nach Geldeingang schreiben. Dadurch entfällt dann das Stornieren bzw. Ausbuchen, wenn wir mit den Gebühren bei der Regulierung im Vergleich zum Anspruchsschreiben "runterrutschen". Bisher haben die Versicherungen nur in Einzelfällen (aber wirklich sehr, sehr selten, weniger als 0,1% der Fälle) eine Kostennote verlangt, bevor sie unsere Gebühren bezahlen wollten.
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
Chayenné
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#5

24.07.2017, 11:10

Wenn uns die Schadenspositionen bekannt sind, wenn auch nur fiktiv auf Gutachterbasis, machen wir unsere Kosten gleich mit geltend, indem wir abrechnen und dahinter hängen
"Alle evtl. weiterhin noch entstehenden Kosten werden zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht.

Darüber hinaus haben Sie meiner/em Mandantin/en im Wege des Schadensersatzes ferner die durch meine Beauftragung entstandenen Kosten gemäß der nachstehenden Kostennote zu ersetzen."

Darauf folgend die Rechnung. Darauf folgend dann der "Überweisungsbetrag XYX,XX EUR" (Schaden + unsere Gebühren).

"Ich bitte um Ausgleich des überstehenden Überweisungsbetrages bis spätestens zum Ablauf des XX.XX.XXXX auf mein unten angegebenes Konto." Ende.

In dem einem Jahr, in dem ich jetzt meine Ausbildung mache, kam vielleicht 3 x ein Gebührensprung vor. Im Verhältnis zu den relativ vielen Autounfällen, die wir bearbeiten, denke ich dass das wenig ist.

Edit: Wenn ich mir das jetzt hier so durchlese, macht es vielleicht Sinn den ersten Satz "Alle evtl. weiterhin noch entstehenden Kosten [...]" auch erst nach seiner RA-Gebührenrechnung einzufügen, denn dafür sollte das ja auch gelten, denke ich mal :mrgreen:
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