Rechtspfleger moniert KFA

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Sputnik85
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#1

26.07.2017, 13:59

Hallo zusammen,

hier ist grad eine Diskussion entbrannt und wahrscheinlich gibts aber eine schon eine Antwort auf folgende Frage:

Darf ein Rechtspfleger einen KFA eigenständig monieren?

Es geht mir nicht darum, mich mit dem Rechtspfleger "anzulegen", einfach nur ums Prinzip.

Wir hatten hier den Fall, dass ein gerichtliches Verfahren gewonnen wurde, die Kollegin hat sodann KFA gestellt ohne die Geschäftsgebühr anzurechnen (war aber nötig). Ich hab dann vom zuständigen Rechtspfleger ein Schreiben vorgelegt bekommen, wonach dieser eben die Nichtanrechnung moniert, eine Stellungnahme Dritterseite (Beklagtenvertreter) liegt nicht vor.

Es gab doch in einem anderen Fall mal eine Entscheidung vom BGH, wonach ein Dritter die Darlegungs- und Beweislast trägt für die Entstehung diverser Gebühren? Ist das hier auch anzuwenden?

Oder ist es -auch- die Aufgabe eines Rechtspflegers eingehende KFAs zu prüfen und zu monieren (das weiß ich iÜ wirklich nicht, also helft mir mal auf die Sprünge) ;)

Selbstverständlich korrigiere ich den KFA, ist ja nur ne Kleinigkeit. Aber wie gesagt, grundsätzlich interessierts einfach.

Viele Grüße
Sputnik
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paralegal6
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#2

26.07.2017, 14:10

klar, er erlässt den ja, und du musst deine Kosten glaubhaft machen. z.B. musst du erklären, dass die Umstatzsteuer entsteht, sonst kann er das auch ablehnen. Sachlich und rechnerisch sollte der Antrag schon stimmen (kann ja auch mal ein Zahlendreher drin sein)
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NORTHERN DINO
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#3

26.07.2017, 14:14

Aber selbstverständlich darf er das.
Die Bearbeitung des KFV fällt in den Zuständigkeitsbereich des Rechtspflegers und schon deshalb hat er darauf hinzuwirken, dass das Verfahren ordnungsgemäß und fehlerfrei abläuft. Hierfür gibt es extra das Instrument der Zwischenverfügung. Wird auf eine solche nicht reagiert, darf der Sachbearbeiter z.B. die monierte Gebühr auch entgegen dem Willen des Antragstellers absetzen. Er ist unter keinen Umständen gehalten, sehenden Auges einen fehlerhaften KFA ohne Korrektur zu bescheiden.
Also den KFA korrigieren und gut ist´s.
Zuletzt geändert von 13 am 26.07.2017, 16:21, insgesamt 1-mal geändert.
~ Grüßle ~
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#4

26.07.2017, 14:23

Danke und danke :knutsch
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