Hallo ihr Lieben,
wir haben in der Berufungsinstanz (OLG) einen Beschluss bekommen. Dagegen ist doch meines Wissens dann kein weiteres Rechtsmittel mehr zulässig oder irre ich mich jetzt?
Rechtsmittel
- Langstrumpf
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Wurde durch den Beschluss die Berufung zurückgewiesen?
Mit Kummer kann man allein fertig werden,
aber um sich aus vollem Herzen freuen zu können,
muss man die Freude teilen.
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Nein es war ein Beschluss hinsichtlich der Auferlegung der Kosten der Berufungsinstanz und der Festsetzung des Streitwerts.
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- Absoluter Workaholic
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Dann ist vorher ein Urteil ergangen oder eine andere Entscheidung? Der von dir genannte Beschluss betrifft ja nur die Kostenentscheidung.
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- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
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Es wäre schon sehr von Vorteil, wenn man den Sachverhalt nicht Stück für Stück aus der Nase ziehen muss. Ein Hinweis auf die Art des Beschlusses hilft schon sehr weiter, z.B., ob es sich hier um einen Kostenbeschluss nach Rücknahme der Berufung handelt. Die Beschreibung "wie haben einen Beschluss bekommen" mag zwar Freude auslösen, ist für den Leser jedoch völlig nichtssagend.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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