Rechtsmittel Beschwerde

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Tinaho
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#1

12.05.2017, 12:10

Hallo,

uns liegt nun ein Beschluss des Deutschen Patent- u Markenamt vor.

In diesem ist aufgeführt, dass das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt werden kann.

Nachdem meine Chefin derzeit nicht im Hause ist, sollte ich die Frist um 4 Wochen verlängern. Es soll noch keine Beschwerde eingelegt werden.

Kann ich also die Frist der Beschwerde standartgemäß um 4 Wochen verlängern, oder muss da was genaues beachtet werden?

vielen Dank für Eure hilfe
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Anahid
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#2

12.05.2017, 12:39

Die Frist ist nach meinen Informationen nicht verlängerbar.
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AliceImWunderland
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#3

12.05.2017, 13:16

Ich wüsste jetzt auch nicht, dass eine Rechtsmittelfrist verlängert werden kann.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Tinaho
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#4

12.05.2017, 13:22

Ich habe eben das gefunden,

Die Verlängerung der Beschwerdefrist kann rechtswirksam nur innerhalb der Beschwerdemittelfrist beantragt werden.

Aber eventuell weiss noch jemand Rat. Danke
pitz
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#5

12.05.2017, 13:22

Hilft das vielleicht weiter? :kopfkratz
Verordnung über das Deutsche Patent- und Markenamt(DPMA-Verordnung - DPMAV) hat geschrieben: § 18
Fristen
(1) Die vom Deutschen Patent- und Markenamt bestimmten
oder auf Antrag gewährten Fristen sollen mindestens
einen Monat, bei Beteiligten, die im Inland weder
Sitz, Niederlassung oder Wohnsitz haben, mindestens
zwei Monate betragen.
(2) Eine Fristverlängerung kann bei Angabe von ausreichenden
Gründen gewährt werden.

(3) Weitere Fristverlängerungen werden nur gewährt,
wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.
In Verfahren mit mehreren Beteiligten soll außerdem das
Einverständnis der anderen Beteiligten glaubhaft gemacht
werden.

Quelle: https://www.dpma.de/docs/service/formul ... /a9518.pdf
Tinaho
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#6

15.05.2017, 11:12

Vielen Dank
Tinaho
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#7

15.05.2017, 12:10

also zur Info, die Frist kann nicht verlängert werden.
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Anahid
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#8

15.05.2017, 12:11

Na dann waren meine Informationen ja richtig. ;)
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#9

15.05.2017, 17:05

Das wäre nach meinem Kenntnisstand auch die erste verlängerbare Notfrist gewesen.
~ Grüßle ~
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#10

15.05.2017, 22:48

Ist deine Chefin einen Monat lang weg??? Sie hat dann doch einen Vertreter... evtl fristwahrend einlegen? Kostet aber natürlich....
http://www.gesetze-im-internet.de/patkostg/anlage.html
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