Hallo,
uns liegt nun ein Beschluss des Deutschen Patent- u Markenamt vor.
In diesem ist aufgeführt, dass das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt werden kann.
Nachdem meine Chefin derzeit nicht im Hause ist, sollte ich die Frist um 4 Wochen verlängern. Es soll noch keine Beschwerde eingelegt werden.
Kann ich also die Frist der Beschwerde standartgemäß um 4 Wochen verlängern, oder muss da was genaues beachtet werden?
vielen Dank für Eure hilfe
Rechtsmittel Beschwerde
- AliceImWunderland
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Ich wüsste jetzt auch nicht, dass eine Rechtsmittelfrist verlängert werden kann.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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- ...wegen der Kekse hier
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Hilft das vielleicht weiter?
Verordnung über das Deutsche Patent- und Markenamt(DPMA-Verordnung - DPMAV) hat geschrieben: § 18
Fristen
(1) Die vom Deutschen Patent- und Markenamt bestimmten
oder auf Antrag gewährten Fristen sollen mindestens
einen Monat, bei Beteiligten, die im Inland weder
Sitz, Niederlassung oder Wohnsitz haben, mindestens
zwei Monate betragen.
(2) Eine Fristverlängerung kann bei Angabe von ausreichenden
Gründen gewährt werden.
(3) Weitere Fristverlängerungen werden nur gewährt,
wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.
In Verfahren mit mehreren Beteiligten soll außerdem das
Einverständnis der anderen Beteiligten glaubhaft gemacht
werden.
Quelle: https://www.dpma.de/docs/service/formul ... /a9518.pdf
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Das wäre nach meinem Kenntnisstand auch die erste verlängerbare Notfrist gewesen.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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- paralegal6
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Ist deine Chefin einen Monat lang weg??? Sie hat dann doch einen Vertreter... evtl fristwahrend einlegen? Kostet aber natürlich....
http://www.gesetze-im-internet.de/patkostg/anlage.html
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