Rechtskraftvermerk auf KFB?

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gewusel
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#1

09.08.2017, 12:08

Ihr Lieben,

neuer Job und gleich etwas zum Prüfen auf meinem Tisch. Da möchte ich nichts falsch machen und freue mich, wenn jemand Hilfestellung geben kann.

Urteil 1. Instanz: Klage wird abgewiesen (wir sind die Beklagten).
Berufung wurde abgewiesen.

Jetzt liegt die vollstreckbare Ausfertigung des KFB vor, Gegenseite zahlt nicht. Meine Frage: Kann man den Rechtskraftvermerk auf den KFB hauen? Urteil liegt uns nur in beglaubigter Abschrift vor und wir wollen ja - wenn - nur aus dem KFB vollstrecken.

Freu mich über Antworten!

Es dankt

Das Gewusel
Bianca666
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#2

09.08.2017, 13:47

Aus einer vollstreckbaren Ausfertigung des KFB´s kannst du vollstrecken. Einen Rechtskraftvermerk gibt es da nicht. Einen Rechtskraftvermerk gibt es bei Scheidungsbeschlüssen etc. nicht auf einem KFB ;)
Dinge die eine Rechtsanwaltsfachangestellte nie sagen würde.....

Natürlich lieber Mandant macht es total Sinn, wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid mit Persönlich/Vertraulich an den Anwalt weiterleiten. Es ist ja nicht so, dass die Akte von mir angelegt und das Einspruchsschreiben an die Behörde von mir geschrieben und versandt wird. Das macht der Anwalt dann wegen der Geheimhaltung alles selbst.
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#3

09.08.2017, 13:53

Na und ob man auf einem Kfb einen Rechtsvermerk pappen kann. Zumindest hab ich schon einige bekommen. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Bianca666
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#4

09.08.2017, 14:01

einen rechtskraftvermerk auf einen KFB? also das hab ich noch nie gehört :D :oops:
kannst du mir erklären warum ? :D man lernt ja gerne dazu ;)

entschuldige gewusel, das wusste ich nicht :(
Dinge die eine Rechtsanwaltsfachangestellte nie sagen würde.....

Natürlich lieber Mandant macht es total Sinn, wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid mit Persönlich/Vertraulich an den Anwalt weiterleiten. Es ist ja nicht so, dass die Akte von mir angelegt und das Einspruchsschreiben an die Behörde von mir geschrieben und versandt wird. Das macht der Anwalt dann wegen der Geheimhaltung alles selbst.
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#5

09.08.2017, 14:06

Wieso sollte das auch nicht gehen? Ein Kostenfestsetzungsbeschluss kann doch mit der Beschwerde angefochten werden! Dann muss es auch die Möglichkeit geben einen Rechtskraftvermerk zu erhalten!
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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#6

09.08.2017, 14:07

Bianca666 hat geschrieben:einen rechtskraftvermerk auf einen KFB? also das hab ich noch nie gehört :D :oops:
kannst du mir erklären warum ? :D man lernt ja gerne dazu ;)
nagut, in der Regel mach ich das mit dem Urteil zusammen. Aber man MUSS ja nicht aus beiden Titeln vollstrecken. Und wenn das Urteil zum Beispiel gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar ist, dann ist es in aller Regel der KFB auch. Und dann braucht man einen Rechtskraftvermerk - auf jedem Titel, aus dem man (ohne Sicherheitsleistung) vollstrecken will.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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