RA-Vergütung

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ellimorelli
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#1

23.11.2009, 21:04

Wieder einmal entlässt mich mein Chef mit Fragen in den Feierabend.... aber Hallo an alle erstmal :)

Wir haben da einen Mandanten der weder unsere Rechnung für die erste Instanz noch die der zweiten Instanz zahlt. Wir haben gewonnen und nun ist er der Meinung er müsse nicht unsere RA - Kosten zahlen, sondern die sollen wir uns beim Gegner holen. Außerdem sollen wir doch vollstrecken, wenn der Gegner nicht aus dem Urteil und KFB zahlt.

Wir haben aber nicht die ZV eingeleitet, eben weil der Mandant nicht zahlt. Mein Chef kam nun kurz vor Feierabend zu mir und fragte mich, wann der Gegner zur Zahlung unter Bezugnahme auf die erlassenen KFB´s aufgefoderte worden ist. Ich sagte, dass die KFB´s im Juni kamen aber bislang noch keine Zahlungsauffoderung an den Gegner ging. Jedenfalls ist nun mein Chef der Meinung, dass wir zur Zahlungsaufforderung verpflichtet sind und das damit der Mandant ja völlig recht hat, dass wir unsere Kostenrechnungen nicht als bezahlt verbuchen können.

Genau das macht mich nun etwas irre. Also mir ist klar, dass ich den Gegner zur Zahlung gleich nach Eingang der KFB´s zur Zahlung auffordern hätte müssen (auch wenn mir klar ist, dass der ohnehin nicht zahlt), aber warum hat jetzt der Mandant recht?

Ist es nicht vielmehr so, dass der Mandant zunächst immer erstmal die Rechnungen seines beauftragten RA´s zahlen muss und dann diese Kosten vom Gegner wieder zurückfordern kann?! Warum könnte man sonst auch einen Vorschuss verlangen?! Manchmal machen wir das auch so, dass wir erst die Kosten vom Gegner holen und erst dann die Rechnung an den Mandanten stellen. Aber ist das nicht eigentlich nur ein großer Gefallen den wir dem Mandanten damit tun? Ich finde schon.

Bin ich auf der falschen Spur oder bin ich doch nicht ganz blöde? :)

VG

Elli
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Soenny
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#2

23.11.2009, 22:21

Kosten- und Gebührenschuldner ist immer der Auftraggeber und das ist der Mandant. Ich würde die Gebühren gegen den Mandanten festsetzen lassen und gegen diesen vollstrecken, wenn er zahlt und alles ausgeglichen ist, würde ich ihm die Titel aushändigen und er soll sehen, wie er an das Geld vom Gegner kommt. Auf keinen Fall würde ich jetzt das Geld in die ZV investieren für den Mandaten, wenn da nichts bei rumkommt, zahlt der das dann sicher auch nicht.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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ellimorelli
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#3

24.11.2009, 09:41

Ach menno... mein Chef will nun unbedingt gegen den Gegner vollstrecken. Finde ich ist völlig sinnlos. Der Mandant zahlt jedenfalls die Rechnung nicht, aber da Cheffe mit dem Mdt. befreundet ist, will er es ich wohl nicht mit ihm verscherzen.

Aber jetzt hab ich dazu noch ne Frage. Der Gegner ist selbst Rechtsanwalt. Nehm ich jetzt als Anschrit die seiner Kanzlei oder seine private und kann ich seine Kanzlei anderweitig in der ZV nutzen? ZV ist nämlich nicht so mein Steckenpferd. :oops:

VG

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Gruftie
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#4

24.11.2009, 12:43

Der Gegner ist selbst Rechtsanwalt
Dann habt Ihr doch bestimmt einen Briefkopf der Kanzlei und da sind doch bestimmt die hübschen Kontonummern vermerkt...:mrgreen:

Ich würde da einen superfeinen Kontopfänder machen!! (Natürlich unter der Kanzleianschrift)

Damit kommt Ihr wahrscheinlich schneller an das Geld als wenn Ihr erst den GV losschickt!
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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