Probleme mit Klageantrag

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Tweety
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#1

23.07.2009, 19:59

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mal ausgehend vom folgenden Fall:

Euer Mandant hat einen RA mit der Vollstreckung seiner Forderung beauftragt. Dieser RA hat einen Pfüb erlassen, der 4 Jahre später voll bedient ist. Nun behält der RA das Fremdgeld aber schön für sich und zahlt es nciht an euren Mandanten aus.

Wie würdet ihr da den Klageantrag, insbesondere hinsichtlich der Zinsen formulieren?

Dem Mandanten steht ja ein Betrag X zzgl. Zinsen zu, allerdings laufen doch jetzt die Zinsen nicht mehr weiter, wo der Betrag schon bezahlt ist (oder doch?).

Ich stehe da gerade irgendwie voll auf dem Schlauch, zumal wir nicht herausfinden können, wann welche Zahlungen geleistet wurden, sonst wärs ja ein leichtes die entsprechenden Beträge einzusetzen

LG
Tweety
Zuletzt geändert von Tweety am 23.07.2009, 20:03, insgesamt 1-mal geändert.
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#2

23.07.2009, 20:00

Mit welcher Begründung hält er das Geld zurück?
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Tweety
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#3

23.07.2009, 20:01

Ohne Begründung... Er reagiert weder auf Anrufe noch auf Schreiben, Einschreiben/Rückschein kommen zurück. Gegenforderungen bestehen nicht
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#4

23.07.2009, 20:04

Dann würde ich als allererstes einen Strafantrag stellen, das ist Unterschlagung von Mandantengeldern. Im übrigen würde ich einen MB machen, Hauptforderung ist ja bekannt und Zinsbeginn sollte der Mandant auch wissen, wenn er Unterlagen hat und eure Kosten natürlich mit reinnehmen.
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Ernie

#5

23.07.2009, 20:06

Manchmal hilft auch ein entsprechendes Schreiben an die zuständige Kammer.
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#6

23.07.2009, 20:07

Gut. Der Titel ist ein Vollstreckungsbescheid über 2800,00 €. Zinsen ab 21.12.2004. Die Gesamtforderung PER HEUTE beträgt mit Gerichtskosten und Pfüb-Gebühren und GK um die 4.500,00 €. PER HEUTE. Kann ich denn bis heute Zinsen berechnen?
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#7

23.07.2009, 20:08

Kammer und Staatsanwaltschaft sind im Übrigen bereits eingeschaltet. Die Mühlen bei der Kammer mahlen allerdings nicht so schnell...
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#8

23.07.2009, 20:09

Würde ich jedenfalls mal versuchen, wenn, dann muß er ja was gegen machen.

Stimmt Ernie, aber bringt sie sicher nicht weiter, wenn der RA überhaupt nicht reagiert hat bis jetzt. Ich weiß nicht, ob die StA das an die Kammer weitergibt, aber ich würde auch eine Kopie der Strafanzeige an die Kammer zur Kenntnis geben.
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Ernie

#9

23.07.2009, 20:11

Mitunter hilft es aber, wenn angedroht wird, die Zulassung zu entziehen...
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#10

23.07.2009, 20:11

Tweety hat geschrieben:Kammer und Staatsanwaltschaft sind im Übrigen bereits eingeschaltet. Die Mühlen bei der Kammer mahlen allerdings nicht so schnell...
Dann versuch mal rauszubekommen, ob er evtl. Inso angemeldet hat, kann ja auch sein.
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