Öffentliche Zustellung - Hürden

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Pitt
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#1

14.02.2017, 12:56

Stichwort Mietnomaden - Die Ex-Mieter hinterlassen eine verwüstete Wohnung und einziger Hinweis über ihren Verbleib ist eine eBay-Anzeige, wonach Umzugshelfer für einen Umzug innerhalb der Stadt X gesucht wurden. Wir haben den GVZ mit der Adressermittlung beauftragt. Die Auskünfte liegen nun vor: Rentenversicherung und Kraftfahrt-Bundesamt haben keine aktuelle Anschrift vorliegen. Die Stadt teilte mit, der Briefkasten sei zugeklebt und keine neue Adresse bekannt. Die Nachbarn haben nur den Umzug mitbekommen, aber keine Info zum Verbleib. Ich weiß nicht, was man hier noch probieren muss, um eine öffentliche Zustellung zu bekommen.
Die Mieter haben zwischenzeitlich einen RA beauftragt, da in der verwüsteten Wohnung angeblich noch persönliche Gegenstände gelagert waren, die nun herausverlangt werden. Ach ja, hatte ich vergessen zu erwähnen: Der Vermieter ist mit dem Ersatzschlüssel in die Wohnung marschiert, nachdem er festgestellt hatte, dass dort offensichtlich niemand mehr wohnt und hat alle restlichen Sachen in einen Fahrradschuppen gestellt. :augenreib
Der RA der Mieter hat auf Nachfrage mitgeteilt, für das Klageverfahren derzeit nicht zustellungsbevollmächtigt zu sein. Er wolle aber noch mal mit den Mandanten/Mietern Kontakt aufnehmen.
Ich wollte dem Gericht jetzt den aktuellen Stand der Adressermittlung mitteilen und nochmals darum bitten, dem Antrag auf öffentliche Zustellung stattzugeben unter Hinweis darauf, dass man dem RA der Mieter mitteilen könnte, dass bezüglich dieses Klageverfahrens, in dem er ja nicht zustellungsbevollmächtigt ist, eine öffentliche Zustellung vorgenommen wird. Die Info könnte er dann ja an seine Mandanten weitergeben, damit die selbst mal am "schwarzen Brett" nachschauen. Was meint Ihr? Was muss ich noch tun, um eine öffentliche Zustellung hinzubekommen?
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AliceImWunderland
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#2

14.02.2017, 13:27

Ob der Nachweis für eine öffentliche Zustellung genügt, scheint stark im Ermessen des Gerichts zu liegen. Wir hatten schon Fälle, in den eine einfache EMA mit dem Ergebnis "unbekannt verzogen" gereicht hat, aber auch schon Fälle, wo das ganze Programm duchgezogen werden musste (schriftliche Auskunft der Hausbewohner, des Vermieters, Auskunft der Polizei usw). Ich mache mittlerweile routinemäßig eine EMA, eine Anfrage an die Polizei und füge die Auskunft des Vermieters bei, aus der sich ergibt, dass er nicht weiß, wo der MIeter wohnt. Die Polizei erteilt manchmal Ausukunft (politive oder negative) und manchmal teilt sie mit, dass die für die Auskunftserteilung nicht zuständig ist. Das hat dem Gericht trotzdem immer gereicht.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Pitt
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#3

14.02.2017, 13:50

Danke für die schnelle Rückmeldung! Dann bereite ich noch eine Auskunftsanfrage an die örtliche Polizeidienststelle vor. Hoffe, dass das Gericht sich danach erweichen lässt.
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Adora Belle
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#4

14.02.2017, 13:58

Ich finde ja bezeichnend, dass sonst immer beim Vermieter nachgefragt werden soll, Ihr aber gerade der Vermieter seid, der selbst keine Ahnung hat. Allein das müsste doch reichen. :lolaway

Ansonsten kann man nur immer wieder auf die BGH-Rechtsprechung verweisen, nach der der Aufenthalt nicht nur Euch unbekannt sein darf, sondern allgemein unbekannt sein muss.
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#5

14.02.2017, 14:07

Das Gericht fordert von uns - Zitat -: Anfragen bei Angehörigen, Nachbarn, Arbeitgebern, Arbeitskollegen, Poilzeibehörden, Sozialversicherungsträgern und dem RA, der ja nur in der anderen Sachen vertretungsbefugt ist.
Habe jetzt - bis auf die Polizei - alle bekannten Quellen befragt und dem Gericht mitgeteilt, dass die Mieter lt. der von ihnen abgegebenen EV arbeitslos sind (Mieter) bzw. bei einem Personalvermittler arbeiten (Mieterin), der schon aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft geben darf, bei welchem Arbeitgeber die Mieterin arbeitet. Angehörige sind nicht bekannt bzw. sind die Kinder kurioserweise gemeinsam mit den Eltern ausgezogen und nicht mehr auffindbar und die Nachbarn haben nur den Umzugswagen von dannen ziehen sehen und sich nicht vorher noch die neue Adresse geben lassen.
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Adora Belle
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#6

14.02.2017, 14:29

Na wenn das Gericht es schon so konkret macht, dann kann man dem ja nachkommen. Viel nerviger finde ich, wenn mir nur mitgeteilt wird, ich hätte nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft. :roll:
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Tigerle
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#7

14.02.2017, 16:25

Ich hatte auch schon ein derartiges Schreiben vom Gericht bekommen.

Ich habe dann die Polizei entsprechend angeschrieben und dem Gericht ansonsten mitgeteilt, dass ich von Rentenversicherung etc. aufgrund Datenschutz keine Anschriften mitgeteilt erhalte.

bezüglich Nachbarn etc. habe ich mitgeteilt, dass diese nicht bekannt sind, sodass diese auch nicht befragt werden können, bzw. kannst Du ja mitteilen, dass die Befragung ergeben hat, dass keine neue Anschrift bekannt ist.

Dann habe ich auch eine Postamtsanfrage (Adressermittlung) gestellt um festzustellen, ob eventuell ein Nachsendeantrag gestellt ist - was aber vermutlich eher nicht der Fall sein wird -.

Eventuell einfach auch mit der Telefonnummer nochmals in Google suchen oder in Fa...b..k. Ich hatte schon einen Schuldner der seine Firma noch nicht umgemeldet hat - vom GVZ kam unbekannt verzogen - und dort aber schon die neue Anschrift samt Stellenausschreibung gefunden habe.
Falls Ihr eine Handynummer habt einfach mal anrufen und frech fragen.
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#8

14.02.2017, 17:10

Die Handhabung ist in der Tat bei den Gerichten unterschiedlich. Sehr pingelig stellen sich Gerichte im Raum Frankfurt/Main an. Ich habe immer EMA- und Postanfrage, letztere in erweiterter Form (= Vorort-Ermittlung) genügen lassen. Man kann den Bogen nämlich auch überspannen. Gleichwohl gibt es auch Gerichte, die sogar die Beauftragung einer (teuren) Detektei fordern. Man muss sich also an den örtlichen Gerichtsmethoden orientieren.
~ Grüßle ~
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#9

15.02.2017, 07:57

Danke für die Rückmeldungen. Anschriftenprüfungen bei der Post habe ich schon gemacht. Insgesamt 4 im Abstand von mehreren Wochen, in der Hoffnung, dass die zumindestens irgendwann einen Nachsendeauftrag erteilen. Haben sie aber nicht. Die letzte Auskunft erfolgte 7 Wochen nach dem Umzug. Im Internet findet sich nur der Hinweis, dass der Schuldner mehrere Domains auf seinen Namen laufen hat, aber bei den Domaininhaberangaben ist auch nur die alte Anschrift vermerkt. Ich vermute, dass da noch andere Gläubiger existieren, zumal der Schuldner vor mehreren Jahren als Selbstständiger pleite gegangen ist und dann auch einen Ortswechsel vollzogen hat. Es gab nach dem Auszug noch Kontakte mit den Schuldnern, aber zur neuen Anschrift schweigen sie sich aus. Wir wissen nur aufgrund der eBay-Anzeige, dass sie wohl noch in derselben Stadt wohnen. Ich schicke die Polizeianfrage raus und wenn das alles nichts fruchtet, schlage ich dem Gericht vor, zusätzlich zur öffentlichen Zustellung auch noch den RA der Mieter zu informieren, dass in dem Klageverfahren nun eine öffentliche Zustellung erfolgt und sie alle weiteren Infos beim AG ... erhalten können. Wenn das nicht reicht, weiß ich auch nicht weiter.
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AliceImWunderland
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#10

15.02.2017, 08:30

Da hast du ja schon wirklich viel gemacht. Viel Erfolg dann weiterhin bei der Durchsetzung deiner Ansprüche!
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