Nebenjob - mal eine kleine Frage...

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Gast

#1

15.08.2006, 21:03

So ich habe mich mal einwenig "kundig" gemacht wegen einem Nebenjob.. da unserer Berufszweig im Großen und Ganzen ja eh unterbezahlt ist..

theoretisch sind solche Nebenjobs ja unter ein paar Berücksichtigungen erlaubt.. sprich nicht merh als 48 Stunden in der Woche und solche Kleinigkeiten..

Was mich allerdings bei meiner Recherche stutzig machte... "nicht bei der Konkurrenz".. kann man bei Anwälten von Konkurrenz sprechen?

In meinem Fall wäre es ob Haupt- oder eventuell Nebenberuflich Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung.. und bei beiden Kanzleien wäre natürlich die Verschwiegenheitspflicht strikt einzuhalten..

Aber kann man da von Konkurrenz sprechen? Bzw. gibt es da vielleicht schon Urteile oder ähnliches?
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infinity
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#2

15.08.2006, 21:15

Also wenn du in einer Anwaltskanzlei arbeitest und einen Nebenjob in einer anderen Anwaltskanzlei hast, würd ich das als höchst heikel einschätzen... Und ob Anwälte in Konkurrenz miteinander stehen... na aber hallo...

Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag bzw. wo stand "nicht bei der Konkurrenz"?
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- Mahatma Gandhi -
Gast

#3

15.08.2006, 21:22

steht gar nicht drin.. es steht diese übliche Klausel.. Nebenjob? Nur nach Absprache.. das mit dem "nicht bei der Konkurrenz" ist aus einem Bericht, den ich mir ergoogelt habe... da heißt es:

"Eine oft verwendete Klausel ist der Vorbehalt der „Genehmigung“ eines Nebenjobs durch den Arbeitgeber. Es ist natürlich verständlich, dass eine solche Absicherung im Interesse das Arbeitgebers liegt, und daher sind die praktischen Auswirkungen dieser Vertragsvereinbarung meist auch relativ gering. Der Arbeitgeber ist allerdings dazu verpflichtet, die im Vertrag vereinbarte „Zustimmung“ unter normalen Umständen auch zu erteilen; nur die Annahme, dass ein eventueller Nebenjob die „berechtigten Interessen“ das Arbeitgebers berühren könnte, erlaubt eine Verweigerung dieser Erlaubnis.

Solch eine Gefährdung der Interessen des Arbeitgebers liegt zum Beispiel vor, wenn die Leistung, welche der Arbeitnehmer an seiner Arbeitsstelle erbringt, durch die Nebentätigkeit gefährdet werden könnte. Beispiele für solche Gefährdungen wären zum Beispiel ungünstige Arbeitszeiten (Arbeit bis spät in die Nacht vor einem frühen Beginn der nächsten Beschäftigung) oder auch eventuelle Konkurrenzbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber der Haupt- und der Nebenbeschäftigung. Arbeiten „bei der Konkurrenz“ wird allerdings gesondert durch die Loyalitätspflicht des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber verboten."

Bei mir verhält es sich nunmehr so.. dass ich durch eine ehemalige Kollegin gefragt wurde.. ob ich bei ihrem Chef nicht auf 400 Euro Basis ein wenig in der ZV helfe.. dem würde es auch überhaupt nix ausmachen.. dass ich hauptberuflich in einer anderen Kanzlei sitze.. weiß nur nicht.. wie mein Chef darauf reagieren würde..
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infinity
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#4

15.08.2006, 21:31

Tja ich kann dir da wirklich nur dringend empfehlen, eine entsprechende Genehmigung bei deinem Chef einholen, denn du willst ja dein "Hauptarbeitsverhältnis" nicht gefährden..

Normalerweise ist es so, dass eine Nebentätigkeit generell genehmigt werden muss. Eine ehemalige Arbeitnehmerin von uns hat z.B. nebenbei kellnern wollen. Auch das musste genehmigt werden. Die Genehmigung war auch unter Vorbehalt, dass sie ihre hauptberufliche Tätigkeit ordentlich meistern und die dadurch nicht beeinträchtigt wird. Mit anderen Worten: auf der einen Seite hast du das Arbeitszeitgesetz und die Sache mit der Konkurrenz, auf der anderen Seite will dein Arbeitgeber nicht, dass du morgens völlig verschlafen und nicht leistungsfähig zur Arbeit erscheinst.

Ergo: Chef befragen.
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Gast

#5

15.08.2006, 21:35

Genau das habe ich auch vor^^ ich wollte mich zuvor nur mal umhören.. ob es vielleicht schon was zu gibt.. also rechtliches was dagegen spricht.. um ehrlich zu sein.. ich hab scho Angst vor dem Gespräch.. andererseits.. bei meinem derzeitigen Gehalt, kann ich mir kaum mein Leben finanzieren...
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infinity
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#6

15.08.2006, 21:41

Versuch dich halt mal in seine Situation zu versetzen und entsprechend zu argumentieren. Vielleicht macht er ja mit. Vorher würde ich allerdings versuchen in Erfahrung zu bringen, wie die Kanzleien zueinander stehen.

Vielleicht gehen hier noch andere Meinungen ein, aber ich finds trotzdem heikel. Die Buchhaltung in irgendeiner Werbeangentur (beispielsweise) zu machen, ist eine Sache, einem anderen Anwalt unter die Arme zu greifen eine ganz andere Sache. :|
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infinity
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#7

15.08.2006, 21:41

dumme Frage: schon mal nach einer Gehaltserhöhung gefragt?
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Gast

#8

15.08.2006, 21:49

Ja habe ich.. bin aber gerade am Ende der Probezeit und was man mir anbot.. ähm.. naja unter dem Strich also Netto bleibt da nicht mehr viel von der sogenannten Erhöhung...
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wifey
...ist hier unabkömmlich !
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#9

15.08.2006, 21:51

Ich denke wir sind uns alle einig, wenn wir sagen: der Chef muss einverstanden sein.
Halte es aber auch für bedenklich, beim anderen RA dann die ZV zu machen. Kann mich infinity also nur anschließen .... hier ist m. E. definitiv VORSICHT geboten!

Die Gehaltserhöhung halte ich allerdings auch für eine sinnvolle Alternative zum Zweitjob!
Irgendwann will man schließlich auch mal Freizeit haben - oder?
Viele Grüße

ich
Gast

#10

15.08.2006, 21:56

Ja es war auch nicht übereilt, also einen Nebenjob überhaupt in Betracht zu ziehen. Aber mein Freund bringt derzeit und auch nur vorrübergehend betriebsbedingt ca. 500 Euro weniger nach Hause. Ds wird sich im November wieder ändern. Und der Nebenjob wäre auch nur auf drei Monate befristet, womit das Haushaltsloch soweit gestopft wäre.
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