Nebenjob - mal eine kleine Frage...

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Lena
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#21

17.08.2006, 09:06

Pepsi hat geschrieben:seit wann das denn? jeder erzählt mir, Nebenjob muss vom AG genehmigt sein... Grr
Sorry - aber schon mal ins Gesetz dazu geguckt :duckrenn

Man sollte halt nicht alles glauben was "erzählt" wird, sondern vielleicht selber mal nachgucken...

@Vorzimmerkeule Na dann guck dir mal den BGH-Beschluss dazu an wegen der Unwirksamkeit...

Klar, wird das oft generell vereinbart (und die meisten halten sich deswegen ja auch dran - würd ich auch, weils den Stress mit dem AG einfach net wert ist) - aber es ist halt nicht in allen Fällen wirksam. Nur bei den AUsnahmen wie Konkurrenz, zu viele Stunden, Übermüdung und und und...
Liebe Grüße
Lena

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infinity
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#22

17.08.2006, 20:06

Hey Leute, hier darüber zu diskutieren, ob es juristisch machbar ist oder nicht, so ein Verbot mit aufzunehmen oder nicht ist doch absolute Zeitverschwendung. Zwischen Rechtsanwälten herrscht nunmehr ein wahnsinniges Konkurrenzverhalten - kommt natürlich ganz drauf an, in was für einem Büro man sitzt, aber in der Hinsicht ist da wirklich nicht zu spaßen.

Die Frage ist einfach: Mach ich mich bei meinem Chef unbeliebt oder nicht? Wer sein Recht auf einen Nebenjob einklagen möchte, der möge jetzt sprechen...

De facto gibt es also drei Möglichkeiten:1. Der Chef sieht sich als den Nabel der Welt, ist aber nicht geizig, dann wird er das Gehalt erhöhen. 2. Ihm ist Konkurrenz kein Begriff, aber das Geld ist ihm wichtig, dann wird er den Nebenjob durchgehen lassen. 3. Wenn er sich allerdings selbst wichtig nimmt und geizig ist, dann hat man ein Problem.
Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren

- Mahatma Gandhi -
Gast

#23

17.08.2006, 23:10

infinity hat geschrieben:3. Wenn er sich allerdings selbst wichtig nimmt und geizig ist, dann hat man ein Problem.
Ich habe noch keinen Chef erlebt, der nicht so war.

Prinzipiell würde ich sagen, dass ein Nebenjob bei einem anderen Anwalt eigentlich als absolutes Tabu gelten muss. Das ist wie ein Schlag ins Gesicht deines Arbeitgebers. Wenn du das nur ansprichst, stehst du bei ihm auf der Kündigungsliste ganz oben und jeder kleine Fehler führt zur Abmahnung. Die Rechtsanwälte sind da wie die Aasgeier. Als ich zu meiner Azubi-Zeit nach nem Nebenjob gefragt habe, wurde mir aber ordentlich der Marsch geblasen, von wegen zu nem anderen Anwalt gehen oder solche Späße. Ich selbst sehe es jetzt auch als absolut unmöglich an, als Festangestellte bei einem anderen Anwalt einen Nebenjob zu haben.

Und was die angesprochenen "Bürospringer" angeht, so wie ich ja nun hauptberuflich einer bin (:D ), die sind nicht angestellt beim Rechtsanwalt, die kriegen auch nicht soooo viel mit, als dass es in irgendeiner Weise bedrohlich für die Kanzlei sein könnte. Ich kann da auf meine Erfahrungen zurückgreifen.

Also lange Rede, kurzer Sinn: Nebenjob ok, aber nicht bei einem Anwalt oder einem anderen rechtsberatenden Beruf (Notar oder Inkasso oder was auch immer).
Gast

#24

18.08.2006, 10:23

Es ist eigentlich interessant, was alles so in Euren Arbeitsverträgen steht... Ich habe nicht mal einen...
Gast

#25

18.08.2006, 10:48

Wieso hast Du keinen Arbeitsvertrag?
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wifey
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#26

18.08.2006, 11:06

na, wahrscheinlich nur mündlich - oder Brummer?
Viele Grüße

ich
Gast

#27

18.08.2006, 11:07

Erfordert das aber nicht auch sehr viel Vertrauen? Hinterher kann man ja sagen was man will, dieses oder jenes wäre vereinbart gewesen. Oder seh ich das falsch?

Gruß
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wifey
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#28

18.08.2006, 11:51

Dazu gibt's dann ja noch das ein oder andere Gesetz.
Wenn es keine schriftlichen Vereinbarungen gibt, haben halt die gesetzlichen Regelungen Gültigkeit (wie bei Mietverträgen z. B. auch)
Viele Grüße

ich
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Vorzimmerkeule
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#30

18.08.2006, 12:28

Ich habe auch noch immer keinen Arbeitsvertrag. Ende 2004 hat sich die ursprüngliche Kanzlei aufgelöst, ich bin dem Chef sen. und Chefin mitgegangen und war demnach nicht mehr für den alten Chef beschäftigt. Umzug in die neue Kanzlei, Abwicklung einer übernommenen Kanzlei, Tod von Chef sen., Aufnahme einer neuen Chefin waren alles Gründe seither dafür, dass noch immer keine Zeit dafür war, einen Arbeitsvertrag endlich mal aufzusetzen. Alles andere war irgendwie immer wichtiger.

Es stimmt, es gehört eine gaaaaaaaanze Menge Vertrauen dazu, ohne Arbeitsvertrag beschäftigt zu sein. Allerdings sehe ich irgendwelchen Problemen - sollten sie irgendwann einmal auftreten - gelassen entgegen.

Wie Wifey schon angesprochen hat, gibt es noch immer die gesetzlichen Regelungen. Abstreiten, dass ich hier gearbeitet hätte, kann niemand. Mein Gehalt und meine Sozialversicherungsbeiträge + VL werden monatlich gezahlt. Gehaltserhöhungen werden so oder so nicht vertraglich vereinbart.

@Lena

Dass nicht alle Vereinbarungen wirksam sind, ist vollkommen richtig (z. B. ein generelles Nebenbeschäftigungsverbot ist nicht wirksam soweit ich weiß), es kommt schon auf die Formulierung an. Kenne das BGH-Urteil dazu nicht, werde es aber bei Gelegenheit auf jeden Fall durchlesen.
Liebe Grüße, Manu
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