Mietrecht

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Sevi83
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#1

07.11.2008, 16:06

Hallo Allezusammen...
folgende Frage...

Unser Mandant: Mieter

in die wohnung des Eigentümers wird eingebrochen. Die Eingangstür wurde dadurch beschädigt. Ob die Wohnung damals leer stand weiss ich nicht. Mandant zieht erst nach dem Vorfall in die Wohnung ein. Der Mandant ist wieder bereits aus der Wohnung ausgezogen. Entscheidungspunkt: Während des Einbruchs war der Mandant nicht der Mieter. Kann der Eigentümer gegenüber der Mandantschaft Schadenersatz geltend machen? Sind Gebäudebeschädigungen durch einen Einbruch nicht mitversichert? danke im Voraus.
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#2

07.11.2008, 16:07

warum sollte der Eigentümer SE ggü. Mieter geltend machen, wenn der gar nicht Mieter war?
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#3

07.11.2008, 16:15

Hat der Vermieter bereits Schadensersatz geltend gemacht?

Bin mir nicht ganz sicher, aber ist das nicht eher eine private Frage von Dir?

Eine wenn-falls-Frage gibt es doch bei unseren Fällen nicht, dann würde der Vermieter bereits Schadensersatz geltend gemacht haben und Euren Mieter verklagen.
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#4

07.11.2008, 16:20

ist evtl. wg. der Rechtsberatungs-Sache so formuliert...
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#5

07.11.2008, 16:23

Mandant zieht erst nach dem Vorfall in die Wohnung ein
Hat der Mietvertrag zwischen den Parteien denn zum Zeitpunkt des Vorfalls schon existiert?

Eigentlich dürfte das mitversichert sein, aber vielleicht hat sich die Versicherung aus irgendwelchen Gründen geweigert, die vollen Kosten zu übernehmen.
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#6

07.11.2008, 16:39

Wenn der Mandant eh nicht zum Zeitpunkt der Mieter war wird auch der Eigentümer den "Nachmieter" nicht verklagen; da müßte er sich mit dem "Vormieter" auseinandersetzen bzw. stand die Wohnung leer, bleibt er ganz eindeutig auf den Kosten für die Beseitigung der Schäden der Eingangstür sitzen.

würde aber trotzdem gerne wissen, ob das privat ist oder nicht....
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