Mandatsniederlegung

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Linon
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#1

22.05.2016, 08:57

Hallo Zusammen :wink1 ,

ich habe eine Frage, vielleicht hat Jemand eine Antwort für mich.

Es wurde ein Mandat niedergelegt aufgrund fehlender Mitwirkung des Mandanten. Dem Gericht und Mandanten wurde dies auch mitgeteilt. Monate später bekommt man dann Post vom Gericht zur Sache mit beigefügter Ladung zum Termin für Mandanten.

Wie geht man damit um? Teilt man dem Gericht nochmals mit, dass man Mandat doch niedergelegt hat?

Über Antworten und Ratschläge wäre ich dankbar...
Sonnenkind
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#2

22.05.2016, 09:44

War es eine Pflichtverteidigung?
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Morgen: kommt erst noch.
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den du in der Hand hast.
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Adora Belle
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#3

22.05.2016, 10:44

Welche Sportart? Beim Landgericht zivil (und überhaupt Verfahren mit Anwaltszwang) bist Du trotz Mandatsniederlegung so lange in der Pflicht, bis ein neuer Prozessbevollmächtigter benannt ist. Gleiches gilt, wenn Du beigeordnet bist - da kannst Du nicht einfach niederlegen, sondern musst Entpflichtung bzw. Aufhebung der Beiordnung beantragen.

Ansonsten ist die sicherste Handlungsweise, die an Dich übersandten Schriftstücke an das Gericht zurückzuschicken mit dem Hinweis, dass Du nicht mehr empfangsbevollmächtigt bist.
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Sputnik85
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#4

22.05.2016, 10:46

Guten Morgen,

den Fall kenne ich zu gut. Zwei Varianten:

1.
Dem Gericht die Ladung zurücksenden mit dem Hinweis auf den Schriftsatz vom... mit Mandatsniederlegung. Dazu schreiben, dass man keinen Kontakt mehr zum ehemaligen Mandanten hat und das Gericht bitte direkt bei diesem zustellen soll oder

2.
Dem Gericht die Ladung zurücksenden mit dem Hinweis auf den Schriftsatz vom... und auch hier auf die Mandatsniederlegung verweisen. Dann Infoschreiben an den ehemaligen Mandanten, dass noch eine Ladung zugestellt wurde, der Termin hier aber nicht wahrgenommen wird (evtl. nochmaliger Verweis auf die Mandatsniederlegung).

So kenn ich es.

Gruß
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#5

22.05.2016, 11:43

Vielen Dank für Eure schnellen Antworten. Hat mir sehr geholfen. Es ist eine Familiensache. Nach Agora bin ich also nun doch noch in der Pflicht, oder? Habe im Oktober bereits die Mandatsniederlegung angezeigt und bis letzte Woche auch nichts mehr von der Sache gehört.
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#6

22.05.2016, 11:46

Darüber hinaus ist es so, dass nach der Mandatsniederlegung der Mandant mich kurz angerufen hat und mir mitteilte, dass es so okay für ihn ist und er keinen Anwalt möchte. Wie soll ich jetzt damit umgehen? Ich habe ihm damals in meinen Ss natürlich auch mitgeteilt, dass für das Verfahren Anwaltszwang besteht und er sich bitte schnellstmöglich einen neuen Anwalt suchen sollte. Nun das Schreiben vom Gericht...
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#7

22.05.2016, 12:30

Es geht halt nicht ohne Anwalt, wenn der Mandant der Antragsteller ist. Ich würde die Post an den Mandanten weiterleiten mit der dringenden Bitte, einen neuen Bevollmächtigten zu benennen. Und der Mitteilung, dass Du nicht zum Termin gehen wirst. Deine Mandatsniederlegung dürfte nicht zur Unzeit gewesen sein, deshalb bist Du nicht zur weiteren Vertretung verpflichtet. Allerdings bist Du halt im Verfahren, solange es keinen neuen Anwalt gibt.
Linon
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#8

22.05.2016, 12:50

Danke für die Antwort...

Er ist Antragsgegner. Hatte ihm letztes Jahr schon gesagt, er solle sich an den Anwalt seiner Frau wenden, da es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt. Hat er wohl nicht getan....Wäre doch möglich gewesen, oder?

Sorry für die ganzen Fragen, aber ich stehe noch ziemlich am Anfang meiner anwaltlichen Laufbahn und hatte so etwas so nie...
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#9

22.05.2016, 14:21

Ähm nö. Wenn er keine Anträge stellen will, benötigt er keinen Anwalt, §114 Abs.1, 4 Nr.3 FamFG.

Was soll er denn mit dem Anwalt der Frau? Du weißt ja sicher, dass der Anwalt keine gegenläufigen Interessen vertreten darf, und deshalb im Scheidungsverfahren auch nur eine Partei vertreten kann. "Einvernehmliche Scheidung" heißt nicht, dass beide sich einen Anwalt teilen, sondern dass nur der Antragsteller einen benötigt (wegen Abs.1), weil die Scheidung unstreitig ist.

Für Dich also - Ladung etc. zurück an das Gericht, kein EB abgeben, sondern mitteilen, dass der Antragsgegner seit dem XX.XX. nicht mehr von Dir vertreten wird, wie bereits angezeigt, und Du bittest, Zustellungen direkt an ihn vorzunehmen.
Linon
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#10

23.05.2016, 10:59

Ich habe hierzu noch eine frage:

Damals, nach der Mandatsniederlegung hat mir der Antragsgegner dann mitgeteilt ( habe ihn zufällig in der Stadt getroffen, dass er gar nicht wusste, dass er mich mit der Unterschrift beauftragt hätte und sich gewundert hätte, nun eine Mandatskündigung von mir zu erhalten. Echt komischer Typ....Ich habe heute morgen versucht ihn anzurufen. Seine Nummer ist nicht mehr vergeben. Würdet Ihr das dem Gericht auch mitteilen?
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