Mandatsniederlegung

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Adora Belle
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#11

23.05.2016, 11:02

Ich würde mich auf das Wesentliche beschränken.

Für die Zukunft solltest Du an Deiner Kommunikation arbeiten. Der Mandant muss, wenn er die Kanzlei verlässt, wissen, ob und in welchem Umfang er einen Auftrag erteilt hat, und was ihn das kostet.
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Kanzleihund
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#12

23.05.2016, 11:08

Aber Frau Kollegin. Die Ausrede "Ich wollte doch bloß mal schauen und niemals nicht einen Auftrag erteilen" kennen wir doch zur Genüge.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
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Adora Belle
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#13

23.05.2016, 11:15

Eben drum. Kommunikation + Dokumentation sind das A und O.

Kann natürlich alles bloß Ausrede sein, aber aus den bisherigen Beiträgen des frischen Kollegen lese ich da schon auch ein bisschen Unbedarftheit.
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Anahid
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#14

23.05.2016, 11:18

Linon hat geschrieben: Damals, nach der Mandatsniederlegung hat mir der Antragsgegner dann mitgeteilt ( habe ihn zufällig in der Stadt getroffen, dass er gar nicht wusste, dass er mich mit der Unterschrift beauftragt hätte und sich gewundert hätte, nun eine Mandatskündigung von mir zu erhalten. Echt komischer Typ....Ich habe heute morgen versucht ihn anzurufen. Seine Nummer ist nicht mehr vergeben. Würdet Ihr das dem Gericht auch mitteilen?
Die Telefonnummer interessiert das Gericht nicht und ich würde auf keinen Fall mitteilen, dass hier eine frühere Auftragserteilung in Frage gestellt wird.
Kanzleihund hat geschrieben:Aber Frau Kollegin. Die Ausrede "Ich wollte doch bloß mal schauen und niemals nicht einen Auftrag erteilen" kennen wir doch zur Genüge.
Dem beugen wir hier vor, indem wir unsere Vollmachten ergänzt haben, sodass diese nun die Überschrift "Vollmacht und Auftrag" tragen. Hab ich mal in einem Seminar gelernt und seitdem gibt es dieses Problem hier nicht mehr.
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Pitt
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#15

23.05.2016, 12:33

Ich kann den Vorrednern nur zustimmen, man sollte das Zustandekommen des Auftrages immer ausreichend dokumentieren. Ich hatte erst neulich im Bekanntenkreis wieder den Fall, dass jemandem erzählt worden war, eine erste Beratung beim Anwalt sei kostenlos. Da könne man einfach so hingehen. Ich habe denjenigen dann gefragt, wie viele Berufsgruppen er kennt, die kostenlos arbeiten und ob ich z. B. beim Bäcker mein Brot kostenlos kriege, wenn ich dort zum ersten Mal einkaufen möchte. Das hat ihn dann überzeugt, dass der Ratschlag wohl nicht richtig sein kann.
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Kanzleihund
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#16

23.05.2016, 14:11

Bei mir ist die erste Kontaktaufnahme tatsächlich kostenlos. Ich will damit vermeiden, dass der potentielle Insolvenzschuldner mir später vorwirft, ich habe ihn in das Insolvenzverfahren gedrängt. Die vielen Infos, meist haben die Leute selbst wenn sie schon bei einem Kollegen waren, bestenfalls Halbwissen, überfordern die Leute einfach. Ich bringe es einfach nicht übers Herz, Ihnen die Pistole auf die Brust zu setzen.
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Anahid
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#17

23.05.2016, 17:50

Kanzleihund hat geschrieben:Bei mir ist die erste Kontaktaufnahme tatsächlich kostenlos. Ich will damit vermeiden, dass der potentielle Insolvenzschuldner mir später vorwirft, ich habe ihn in das Insolvenzverfahren gedrängt. Die vielen Infos, meist haben die Leute selbst wenn sie schon bei einem Kollegen waren, bestenfalls Halbwissen, überfordern die Leute einfach. Ich bringe es einfach nicht übers Herz, Ihnen die Pistole auf die Brust zu setzen.
Darum fragen wir bei neuen Mandanten grundsätzlich bereits am Telefon, wenn die einen Termin abstimmen wollen:

Fall 1: Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? - Ja = alles gut; Nein - weiter zu Fall 2

Fall 2: Sind Sie persönlich in der Lage die Gebühren des Rechtsanwalts zu zahlen? Ja = Ein Beratungsgespräch kann bis zu 226,10 € brutto kosten. Bitte bringen Sie diesen Betrag zum Beratungsgespräch in bar mit. Nein weiter zu Fall 3

Fall 3: In diesem Fall muss ich Sie leider bitten, sich zunächst einen Beratungshilfeschein zu besorgen. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht. Sobald Sie den Beratungshilfeschein haben, können Sie gerne einen Termin mit uns vereinbaren. Es ist ja auch in Ihrem Sinne, dass die staatliche Kostenübernahme zunächst abgeklärt ist, bevor wir Sie persönlich wegen der Gebühren in Anspruch nehmen müssen.
Diese Leute sehen wir in den meisten Fällen dann nicht wieder, was aber im Hinblick auf die immense Höhe der Beratungshilfegebühr jetzt auch nicht gerade schade ist. :teufel

Auf jeden Fall: Kostenlos arbeiten wir nicht. Wir gehören ja nicht zur Caritas. ;)
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Kanzleihund
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#18

24.05.2016, 10:31

Beratungshilfe gibt es im Rahmen der Schuldnerberatung fast überhaupt nicht mehr. Schuldnerberatung ist aber auch nicht der Teil meiner Arbeit, der viel Zeit in Anspruch nimmt.
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#19

24.05.2016, 10:38

Anahid hat geschrieben: Diese Leute sehen wir in den meisten Fällen dann nicht wieder, was aber im Hinblick auf die immense Höhe der Beratungshilfegebühr jetzt auch nicht gerade schade ist. :teufel

Auf jeden Fall: Kostenlos arbeiten wir nicht. Wir gehören ja nicht zur Caritas. ;)
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#20

08.08.2017, 12:40

Hätte diesbezüglich auch eine Frage:

Wir hatten in einem Scheidungsverfahren den Antragsgegner vertreten. Nachdem dieser in 2015 nach Spanien verzog, brach der Kontakt ab. Wir haben das Mandat niedergelegt und dies auch dem Familiengericht mitgeteilt.

Die Antragstellerin beantragt nunmehr Abtrennung des VA und das Gericht hat Termin bestimmt.

Auf unsere Intervention, dass wir niedergelegt haben kommt ledilgich der Hinweis auf §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 87 Abs. 1 ZPO.

Kommt man aus der Nummer nicht mehr raus ?!?!?!
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