Mandat entzogen - Kostenfestsetzung

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pepe
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#1

13.01.2015, 14:45

Hallo Zusammen,

wir hatten hier eine super nervige Mandantin. Gerichtliche Verfahren ist mit einem guten Vergleich vor dem Amtsgericht beendet worden.

Wir stellen bei Gericht den Kostenantrag.

Mandantin entzieht uns danach das Mandat. Gegner hat noch an der Kostenfestsetzung etwas auszusetzen.

Jetzt will die Mandantin, dass wir zu den Schreiben der Gegenseite hinsichtlich der Kosten wieder Stellung nehmen und ihre Schreiben an das Gericht weiterleiten.

Müssen wir das? Oder anders gefargt, wenn der Mandnat nach einem Urteil/Vergleich das Mandat von sich aus beendet, ist der RA dann verpflichtet sich um die Kostesetzung zu kümmern?

:thx
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Pepples
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#2

13.01.2015, 14:47

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

www.foreno.de/foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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pepe
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#3

13.01.2015, 16:41

Habe ich gemacht!
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Anahid
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#4

13.01.2015, 17:06

Da die Kostenfestsetzung zum Rechtzug gehört und Euch erst danach das Mandat entzogen worden ist, würde ich dies jetzt grundsätzlich bejahen.
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Adora Belle
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#5

14.01.2015, 13:50

Wenn das Mandat beendet ist, dann können auch keine anwaltlichen Tätigkeiten mehr verlangt werden. Ist doch egal, ob das noch zum Verfahren gehört. Wenn das Mandat vor der mündlichen Verhandlung entzogen wird, geht der Anwalt ja auch nicht trotzdem noch in den Termin.
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#6

14.01.2015, 13:59

wenn eure kosten von der mdtin beglichen worden sind. würde ich da auch nichts mehr machen. soll sie sehen wie sie sich die kosten von der Gegenseite holt.
wenn eure kosten noch nicht beglichen sind, würde ich das kostenverfahren noch durchziehen.
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#7

14.01.2015, 14:06

Ist halt die Frage, ob man das nicht als eine Art "Neumandatierung" betrachten muss. Und da für die Tätigkeit im Kostenfestsetzungsverfahren keine weiteren Gebühren bei dem ursprünglichen Prozessbevollmächtigten entstehen, stellt sich die Frage, ob ich da als Anwalt jetzt bei einer entsprechenden Aufforderung des Mandanten die "beleidigte Leberwurst" spielen und eine weitere Tätigkeit im Kostenfestsetzungsverfahren ablehnen darf oder ob ich mich da nicht sogar schadensersatzpflichtig mache. Denn der Mandant geht grundsätzlich davon aus, dass die Beendigung des Verfahrens durch den Vergleich/das Urteils eingetreten ist. Dass da noch etwas nachkommen kann, muss der Mandant nicht wissen. Fragt sich, ob ich den Mandanten hierauf nochmals explizit hinweisen muss? Einen entsprechenden Hinweis auf die Pflicht zur Bestellung eines anderen Rechtsanwalts erteile ich ja z.B. auch dann, wenn ein Anwaltsprozess vorliegt und der Mandant im laufenden Verfahren kündigt.

Ich seh das nicht ganz so einfach wie Adora Belle. Weitere Tätigkeiten über das Kostenfestsetzungsverfahren hinaus, wie z.B. die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen usw., muss ich mit Sicherheit nicht erbringen. Aber ob ich dem Mandanten aufgrund der Mandatskündigung zumuten kann, nur für die Kostenfestsetzung einen anderen Rechtsanwalt zu beauftragen, wodurch ihm gesonderte Gebühren entstehen, erst recht dann, wenn es ja um eine Stellungnahme zu meinem eigenen Kostenfestsetzungsantrag geht, der von der Gegenseite bemängelt wird, sehe ich durchaus skeptisch. Rechtsprechung find ich dazu allerdings auf die Schnelle keine.
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#8

14.01.2015, 14:29

Ist halt die Frage, wann warum das Mandat beendet wurde. Dazu kann nur @pepe was sagen.

Übrigens ist für die Kostenfestsetzung kein Anwalt nötig.
pepe
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#9

14.01.2015, 14:55

:thx
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#10

14.01.2015, 17:57

Wird mir im KFV eine Mandatsniederlegung angezeigt, ist der RA für mich raus aus dem Verfahren und die weitere Korrespondenz wird mit der Partei selbst geführt. Anders als z.B. bei Urteilen, muss der RA auch keine Post mehr annehmen. Mir ist schon mehrere Male z.B. der Antrag zurückgeschickt worden, weil das Mandat plötzlich entzogen wurde. Ich habe auch schon erlebt, dass der RA die "Wiedervertretung" angezeigt und weitere Schriftsätze im KFV gefertigt hat. Aber grundsätzlich ist eine Mandatsniederlegung/-entziehung eindeutig.
~ Grüßle ~
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