laufender Kindesunterhalt Pfändung

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Sisa
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 05.07.2017, 10:03
Beruf: ReNo

#1

06.07.2017, 09:19

Hallo,

Sachverhalt:

Es liegt ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wegen lf. Kindesunterhalt vor, die Pfändung läuft, der Drittschuldner zahlt. Für dieses Verfahren wurde Prozeßkostenhilfe bewilligt und bereits abgerechnet.

Ich habe folgendes Problem:

Wann endet die Tätigkeit des Rechtsanwalts? Es ist ja so, dass sich die Unterhaltsbeträge entsprechend den Altersgruppen verändern oder durch Anpassung der Unterhaltsbeträge und des Kindergeldes, wer muss die Pfändung quasi überwachen? Ist das Sache des Rechtsanwalts? Wäre dann ja bis zum 18. Lebensjahr.

Sollte die Tätigkeit mit Erlass und Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beendet sein, wie habe ich die Angelegenheit gegenüber dem Mdt. zum Abschluss zu bringen (Inhalt des Abschlussschreibens?).

Bin gespannt auf Eure Antworten
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