Ladung Streithelfer, obwohl nicht beigetreten II. Inst.

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Toniontour
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#1

09.12.2014, 13:32

Hi,

wir waren Streithelferin in I. Instanz. Nun hat eine der Parteien Berufung eingelegt. Wir sind dem Berufungsverfahren bislang nicht beigetreten oder wurden zum Beitritt aufgefordert oder haben uns für die Berufungsinstanz bestellt. Erhalten nun eine Ladung zum Termin im Berufungsverfahren und hatten das Gericht angefragt, warum und in welcher Position wir dieser erhalten. Gericht schrieb, wir haben die Ladung bekommen, weil wir die Streithelferin vertreten. Ich habe bei Gericht angerufen und die Dame meinte nur, sie haben immer die Anweisung die Ladung auch an die Streithelfer zu schicken. Wenn wir wissen wollen, ob wir nun damit geladen seien, müsse der RA ins Gesetz schauen. Aha. §§ 66 ZPO sagen mir leider auch nur, dass wir mit Ss Einreichung dem Streit bzw. der Rechtsmittelinstanz beitreten müssen. Das haben wir nicht getan, sind als m. E. keine Partei der Berufungsinstanz und somit nicht "ladungsfähig" (falls es das gibt...lach).

Was meint Ihr?

Danke
gkutes

#2

09.12.2014, 13:43

Ihr seid ja dem Rechtsstreit beigetreten. Dieser ging nun in die zweite Instanz. Hier wird nicht nochmal extra beigetreten.
Toniontour
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#3

09.12.2014, 13:53

Dann müssten wir doch aber im Rechtsmittelschriftsatz mit erwähnt sein.

Muss dazu sagen, es gab zwei Beklagte. Wir waren Streithelferin des Beklagten zu 2. Nur die Beklagte zu 1 hat Berufung eingelegt.

Noch komplizierter jetzt, ich weiß ;-)
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#4

09.12.2014, 13:59

Das klingt dann natürlich schon wieder ganz anders. :roll:
Der Beklagte zu 2) ist am Berufungsverfahren nicht beteiligt und da ihr im Rahmen der Nebenintervention an den Bekl. zu 2) gekoppelt seid, ihr auch nicht. Alles andere wäre mir neu oder mal wieder Berlin-spezifisch. :pfeif
Zuletzt geändert von 13 am 09.12.2014, 17:59, insgesamt 1-mal geändert.
~ Grüßle ~
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#5

09.12.2014, 14:11

Danke :-)
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#6

09.12.2014, 14:13

PS: OLG FFaM ;-)
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