Hallo Ihr Lieben, da gerade Arbeitsrecht nicht mein Fach ist, stehe ich voll aufm Schlauch bzw. unser Mandat hat mich voll durcheinander gebracht.
Folgender Sachverhalt: Unser Mandant hat im November 2016 eine Kündigung erhalten: Kündigung zum 30.04.2017. Wir haben dagegen Kündigungsschutzklage eingereicht. Ich hatte (nach Diktat) d. Mdten angeschrieben, dass er sich doch für den Kamertermin im Juni Urlaub nehmen soll.
So ich bin bisher davon ausgegangen, sowie wenn man gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegt, dieser bis zur Entscheidung nicht wirksam ist.
D. h. in diesem Fall= dass seine Kündigung zum 30.04.2017 nicht Gültigkeit hat und er eigentlich auch weiterhin arbeiten muss.
ist das falsch? Der Mandant hat erzählt das er schon beim Arbeitsamt etc. war.und auch nicht arbeiten geht, da es eine Kündigung zum 30.04.17 gibt.
Sorry, für einige von Euch mag die Frage blöd sein.
Danke für Eure antworten.
Kündigungsschutzklage eingereicht, weiter arbeiten gehen?
- Soenny
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Sehe ich auch so, deshalb Danke Anahid und
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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