Kündigungsfristen - welche habt ihr so?

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Gast

#21

01.08.2007, 16:11

Sowas ist, für mich, in Ordnung.

Ich fange im Dezember die Weiterbildung zur Rechtsfachwirtin an und meine Chefin zahlt das netterweise. Das sind fast € 3.000,00, die da mal eben im November fällig werden.

Meine Chefin hat schon gesagt, ich muss mich dann auch verpflichten, eine gewisse Zeit bei ihr zu bleiben.

Wäre ja noch schöner, wenn man teure Seminare bezahlt bekommt und andere Anwälte nutzen das dann. Wenn der andere Anwalt Dich wirklich will, zahlt er die Vertragsstrafe nämlich für Dich.

Ich finde das vollkommen in Ordnung
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Curry
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#22

01.08.2007, 16:13

Ich finde das auch in Ordnung, man kann ja die Vertragsstrafe zahlen, wenn man dann gehen möchte. Aber man kann nicht nur nehmen vom Arbeitgeber, dann muss man auch etwas geben.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Teddybär14
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#23

01.08.2007, 16:14

aber dass man 3 Jahre nicht kündigen darf finde ich nicht in Ordnung aber wie gesagt, habe mit Arbeitsrecht nichts zu tun und wenn Ihr es sagt.

Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
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Curry
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#24

01.08.2007, 16:25

Das heißt ja nicht, dass man gar nicht kündigen kann, es geht schon, aber meist muss man dann eben die Fortbildungskosten zurückzahlen.
Curry

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#25

01.08.2007, 16:27

das waren aber nicht nur die Fortbildungskosten sondern noch ein zusätzlicher Betrag (Schmerzensgeld oder ä.) und das ganze auf 3 Jahre - fand das schon heftig

Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
Gast

#26

01.08.2007, 16:48

Versetz Dich doch mal in die Lage Deines Chefs .... Du zahlst also Deiner Mitarbeiterin ein teures Seminar und erhoffst Dir mit dieser Weiterbildung doch auch gewisse Vorteile fürs Büro.

Besseres Grundwissen, fundiertes Fachwissen. Nachdem die Mitarbeiterin dann also für teures Geld das Seminar beendet hat, legt sie Dir die Kündigung auf den Tisch.

Du hast zwar viel Geld ausgegeben aber gar nichts davon gehabt. Das Geld, das Wissen und die Mitarbeiterin sind weg.

Diese Verträge schützen doch im Grunde genommen unsere Chefs vor solchen Dingen. Ich finde es in Ordnung, schon weil ich nach meiner Weiterbildung gar nicht vor habe zu kündigen.

Deine Kollegin kann ja - wie Curry geschrieben hat - kündigen, aber der Betrag mit dem sie sich "Freikaufen" muss, muss es ihr dann schon wert sein. Wie gesagt, der neue Anwalt muss bereit sein, entweder zu warten oder eben diese Vertragsstrafe zu zahlen.

Wenn Deine Kollegin durch das Seminar wirklich besser geworden ist, dürfte das ja nicht zum Problem werden, oder???

Wie soll sich denn der Anwalt vor solchen Dingen sonst schützen??? Mach doch mal Vorschläge .....
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uhrkunde
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#27

01.08.2007, 16:48

Bei uns gilt die gesetzliche Regelung : ... kann mit einer Frist von 4 Wochen zum 15ten oder zum Ende eines Kalendermonats ...

Da ich noch 33 Tage Urlaub habe, kann ich sozusagen mit Überreichen der Kündigung auch gleich meinen Arbeitsplatz aufräumen.
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icerose
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#28

01.08.2007, 16:54

Die Verpflichtung, für eine gewisse Zeit nicht zu kündigen, finde ich vollkommen in Ordnung. Wer derartige Vereinbarungen nicht okay findet, muss sie nicht zeichen und sein Seminar eben selbst bezahlen. Oder wird man gezwungen, sich das vom Anwalt bezahlen zu lassen???
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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Tina112
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#29

01.08.2007, 17:06

Ich finde das auch in Ordnung mit der Verpflichtung zur Teil-Rückzahlung bei vorzeitiger Kündigung.
Meiner lieben Vorgängerin ist ca. ein Jahr, nach dem Sie (nach ca. 6 Jahren Tätignkeit als ReFA) den Rechtsfachwirt (von der Kanzlei bezahlt) bestanden hat, aufgefallen, dass ihr der Beruf doch nicht mehr passt. :uebel Hat dann was als Fitness-Trainerin gemacht, dann als Animaterin, dann als ... usw. :teufel Damals lief mit dem Vertrag zur Rückzahlung was schief. Naja, auch RAe sind nicht unfehlbar. Ende vom Lied, sie musste nichts zurückzahlen.

Aber nach dieser Erfahrung tendiert die Möglichkeit, dass meine RAe mir den Rechtsfachwirt bezahlen, wohl eher gegen 0. Leider. :heul

Edit: Bei uns gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Liebe Grüße

Tina

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :-)
Gast

#30

01.08.2007, 17:32

@Tina
haste denn Deine Chefs schon mal gefragt, ob sie Dir die Weiterbildung bezahlen würden???

Bevor Du die Flinte ins Korn wirfst, würde ich da lieber nochmal nachfragen.
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