Kosten werden gegeneinander aufgehoben

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
strendy
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 32
Registriert: 12.03.2009, 14:34
Beruf: RENO-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#1

10.03.2017, 14:08

Hallöchen, ich habe hier ein kleines Problem.

Klage
VU erging zu unseren Gunsten
Einspruch der Gegenseite
MV
es wurde ein Vergleich geschlossen

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben!

Da ja bereits ein VU ergangen ist, sind die GK mit 3,0 verbraucht, so dass ich ja gar keinen Gerichtskostenausgleichsantrag bei Gericht stellen kann. Kann ich nun die hälfte der Gebühren bei den Beklagten anfordern und ggf. auch mit der volstr. Ausfertigung des Vergleichs vollstrecken?? HILFE

Danke für EURE Hilfe
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14394
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

10.03.2017, 14:22

Doch, Du kannst natürlich einen Ausgleichungsantrag stellen. Ihr habt 3 Gebühren vorgeschossen, davon schuldet bei Kostenaufhebung der Gegner die Hälfte.
strendy
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 32
Registriert: 12.03.2009, 14:34
Beruf: RENO-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#3

10.03.2017, 14:28

jaaaa natürlich! Da war mein Denkfehler! SUPI mache ich sofort fertig
Antworten