Kosten Unterschriftsbeglaubigung für Bea

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Muschel
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#1

09.10.2017, 09:17

Wir haben nunmehr die Kostenrechnung des Notar bekommen wegen der Unterschriftsbeglaubigung. Erscheint mir ziemlich hoch, also wollte ich mal fragen, ob das so korrekt ist.

Der Satz von 0,20 KV Nummer 25100 scheint zu stimmen (GW: 5.000,00). Ist wahrscheinlich wie bei RA der Auffangwert

Vollzugsgebühr KV Nummer 22125 mit dem Satz von 0,60 aus demselben GW kann ich überhaupt nicht zuordnen. Was ist das?

Dadurch kostest die ganze Beglaubigung mit Dokumentenpauschale, MWSt und Auslagen 62,71 €. War das bei euch auch so teuer? Dachte das kostet nur maximal 20,00 €. :augenreib
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tiko73

#2

10.10.2017, 16:31

Bei uns hat es 43,44 € (brutto) gekostet.
Berechnet wurden nach Wert 5.000,00 €:
KV25100 - 20,00 €
KV22114 - 15,00 €
KV32002 - 1,50 €
KV32014 - 6,94 €
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paralegal6
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#3

11.10.2017, 22:07

Vollzug bei einer UB? Sehe ich grade nicht.... und wurde denn was übermittelt xml ö.ä.? (Wir haben noch kein bea) Rest bei tiko ist Dokumentenpauschale u. Ust
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Muschel
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#4

12.10.2017, 10:42

Ich habe die Rechnung erstmal an den Notar zurückgeschickt, da diese auch auf die Privatanschrift der Anwältin ausgestellt war. Wegen der Vollzugsgebühr bin ich auch skeptisch geworden.

@paralegal6: Was ist denn eine xml o.ä.?

Der Notar muss das unterzeichnete Antragsformular, was man von der Zertifizierungsstelle bekommen hat, zusammen mit einer Ausweiskopie an die Zertifizierungsstelle zurück senden. Ob das dann eine Vollzugsgebühr auslöst....?
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likema31
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#5

19.10.2017, 09:09

Ich habe ca. 65 € bezahlt.
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Muschel
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#6

19.10.2017, 09:13

#likema31
wurde bei euch auch die KV-Nummer 22125 abgerechnet?
Bei Tiko73 ist die gar nicht mit aufgeführt und das macht den Unterschied (statt 15,00 € bei KV-Nummer 22114 wie bei tiko73 zahlen wir 27,00 € bei KV-Nummer 22125)
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Muschel
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#7

19.10.2017, 09:40

In beiden KV-Nummern steht genau dasselbe. Warum wird dannn mal ein Gebührensatz von 0,3 genommen und mal von 0,6?
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Sera
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#8

20.10.2017, 12:54

Muschel hat geschrieben:In beiden KV-Nummern steht genau dasselbe. Warum wird dannn mal ein Gebührensatz von 0,3 genommen und mal von 0,6?
Die unterschiedlichen Vollzugsgebühren ergeben sich aus den Vorbemerkungen 2.2.1.1 (Vollzug, wenn der Notar eine Beurkundungs- oder eine Entwurfsgebühr erhalten hat) und 2.2.1.2 (wenn der Notar keine Gebühr für ein Beurkundungsverfahren erhält und keinen Entwurf gefertigt hat). :huepf
JennyP
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#9

23.10.2017, 14:40

Also meiner Meinung nach besteht Gebührenbefreiung bei Anwälten im selben Bezirk. Habe zumindest bisher noch nicht gehört, dass in irgendeiner kanzlei abgerechnet wurde :wink1
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