Kosten nach Quoten verteilen

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Steffi

#1

29.05.2007, 10:01

Montagmorgen, und ich steh auf dem Schlauch.
Folgendes:
Gegenseite hat Mahnbescheid gegen unseren Mandanten beantragt, dieser hat Widerspruch eingelegt, Gegenseite hat begründet (in der Begründung Zahlungen, die unser Mandant zwischenzeitlich geleistet hat, abgezogen).
Mandant hat unseren Widerspruch zurückgenommen, Gegenseite hat VB bekommen (aber über den gesamten Betrag, ohne Abzug der Zahlungen).
Wir haben Einspruch eingelegt und gesagt, dass die KOsten wegen der Zuvielforderung quotenmäßig verteilt werden müssen. Wie rechne ich das jetzt aus?
StineP

#2

29.05.2007, 10:07

Wie ihr habt gesagt, dass die Kosten wegen der Zivilforderung quotenmäßig verteilt werden müssen?? Müssen sie das wirklich?
Steffi

#3

29.05.2007, 10:12

Die haben einfach vergessen die Zahlungen im VB abzuziehen. Chef hat jetzt Gericht geschrieben, dass wegen der Zuvielforderung die Kosten des Verfahrens quotenmäßig verteilt werden müssen.
StineP

#4

29.05.2007, 10:16

Das ist in dem Fall aber eine falsche Begründung. Die KOsten müssen nicht quotenmäßig geteilt werden (sowas gibts im Mahnverfahren meiner Meinung nach nicht), sondern der VB dahingehend berichtigt werden, dass Zahlungen eingegangen sind.
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Curry
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#5

29.05.2007, 10:26

Ja, der Meinung bin ich auch.

Allerdings müsste der Antragsteller die Kosten des Mahnverfahrens und des streitigen Verfahrens tragen, soweit die Zahlungen vor Antragstellung geleistet wurden (in Höhe der geleisteten Zahlungen)- meine Meinung.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Steffi

#6

29.05.2007, 10:27

Der VB ist aber zu Unrecht ergangen, da die Gegenseite die Zahlungen nicht abgehogen hat. Deswegen ist Chef der Meinung, dass die Kosten verteilt werden müssen.
StineP

#7

29.05.2007, 10:28

Nicht der VB an sich ist zu Unrecht ergangen - er ist bloß in falscher Höhe ergangen...

Deshalb müssen die Kosten nicht gequotelt werden... (im Übrigen ist das keine Begründung für nen Einspruch gegen VB)
Steffi

#8

29.05.2007, 10:36

Das ist ja jetzt eh schon durch, stammt ja nicht von mir. Chef wollte das so.
Möchte jetzt eigentlich nur wissen, wie ich die Quote ausrechne
StineP

#9

29.05.2007, 10:38

Wenn du keine % Angaben hast, kannst du die Quoten nicht ausrechnen. Versteh auch gar nicht so richtig, was du da rechnen willst!? Und wofür vor allem!? Wem gegenüber willst du abrechnen?
Steffi

#10

29.05.2007, 10:55

Mandant möchte wissen, welche Quote auf ihn entfällt. Versteh die ganze Sache auch nicht so ganz.
Chef möchte jetzt, dass ich die Quote ausrechne. Irgendwie hat er was gesagt, muss ich schaun, was festgesetzt wurde und das ins Verhältnis setzen mit (keine Ahnung was). Dachte nur, jemand hatte sowas schonmal.
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