Kosten für ein Verfahren vor dem Sozialgericht

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Rehlein87

#1

29.07.2014, 15:39

Hallo zusammen:
es geht um einen Mandanten in einer sozialrechtlichen Angelegenheit; dieser möchte nun wissen, welche Kosten bei einem Rechtsstreit bzw. Klage vor dem Sozialgericht auf ihn zukommen. Da ich dies leider noch nie gemacht habe, weiß ich gar nicht, was ich dem Mandanten sagen soll. Ist dies auch streitwertabhängig? Oder wie berechnen sich die voraussichtlich entstehenden Kosten?

Wäre für eine rasche Hilfe sehr dankbar. Liebe Grüße :wink2
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14394
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

29.07.2014, 15:44

Dafür gibt es im Teil 3 Rahmengebühren.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#3

29.07.2014, 15:44

Du müßtest zunächst mal prüfen, ob 183 SGG zutreffend ist. Wenn ja, wird das Verfahren nach Rahmengebühren abgerechnet, andernfalls nach SW.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Rehlein87

#4

29.07.2014, 15:54

Und wie würden die Gebühren dann nach § 183 SGG abgerechnet?
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#5

29.07.2014, 16:02

Adora Belle hat geschrieben:Dafür gibt es im Teil 3 Rahmengebühren.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Rehlein87

#6

29.07.2014, 16:15

Achso danke. Und welche Gerichtskosten fallen dann an?
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#7

29.07.2014, 17:18

Keine - steht im 183 SGG.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten