Klagerücknahme falscher Erbe

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cahra
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#1

16.03.2017, 09:08

Guten Morgen!

Unser früherer Schuldner ist im Juli letzten Jahres verstorben. Wir haben sodann bei Gericht bezüglich der Rechtsnachfolge nachgehört. Dieses hat uns sodann im Oktober lediglich einen Erbvertrag, hier ging es jedoch nur um ein Vermächtnis übersandt. Wir gingen daher von der gesetzlichen Erbfolge aus.

Wir haben zwischenzeitlich Mahnverfahren eingeleitet und sind jetzt in der 1. Instanz. Die Gegenseite teilte uns jetzt jedoch mit, dass einer der Beklagten gar kein Erbe ist. Es gab noch ein späteres Testament.

Uns bleibt daher eigentlich nur die Klagerücknahme bezüglich des einen Beklagten.

Hat irgendjemand eine Idee, was wir machen können, damit wir bzw. unsere Mandanten nicht auf den Kosten sitzen bleiben? :-?
Viele Grüße von Cahra
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paralegal6
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#2

16.03.2017, 09:29

Der Erbvertrag ist doch eine Verfügung von Todes wegen :kopfkratz wieso wurde die denn nicht beachtet wenn sie euch vorliegt? Ich sehe da keine Chance um um die Kosten herum zu kommen, ausser Anwaltshaftung :) ihr kanntet ja anscheindend die Erben?? oder war das 2. Testament komplett anders? woher kommt das jetzt? war es nicht hinterlegt?
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Anahid
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#3

16.03.2017, 09:38

Ich sehe da keine Chance, dass die Kosten nicht anfallen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
cahra
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#4

16.03.2017, 10:20

Der Erbvertrag bezog sich nur auf eine Wohnung, auf nichts anderes. Dieser war jedoch das einzige, was uns das Gericht übersandt hat. Daher sind wir von der gesetzlichen Erbfolge ausgegangen.

Das noch ein Testament vorlag, haben wir erst im Januar von der Gegenseite erfahren :sad:

Ich sehe da eigentlich auch keine Möglichkeit um die Kosten drumherum zu kommen. Aber Chef möchte, dass ich trotzdem mal nachforsche... ;)
Viele Grüße von Cahra
cahra
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#5

16.03.2017, 10:22

Achso, es handelte sich um ein handschriftliches Testament, welches nicht hinterlegt war. Die Eheleute haben sich gegenseitig als Erben eingesetzt und den Sohn als Schlusserben.
Viele Grüße von Cahra
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paralegal6
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#6

16.03.2017, 10:28

Ihr hattet wahrscheinlich Mutter und Sohn als Gesamtschuldner in einer Klage, da müsstet ihr dann ja nur für den Sohn zurück nehmen. GK sind eh entstanden aber offensichtlich hat der Sohn einen RA. Habt ihr vorher diesen nicht aussergerichtlich angeschrieben? Oder warum erfahrt ihr das erst in der Klage? Hatte der Widerspruch keine Begründung?
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cahra
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#7

16.03.2017, 12:59

Ja, sind Mutter und Sohn. Außergerichtlich erfolgte keine Reaktion. Widerspruch wurde von den Rechtsanwälten erhoben, ohne Begründung und beide haben getrennte Anwälte.

Wir hatten uns halt darauf verlassen, dass neben diesem Erbvertrag kein weiteres Testament existiert :-?
Viele Grüße von Cahra
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#8

16.03.2017, 22:30

Da hat euch der Sohn bzw. der RA schön auflaufen lassen, der freut sich nun über Gebühren. Für erledigt erklären wäre schön, geht aber wohl nicht??? Ihr dachtet ja anfangs dass die Klage begründet und zulässig war, erledigendes Ereignis wäre die Vorlage des Testaments, hatte den Fall aber so noch nicht :(
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