Klageänderung oder Klagerücknahme möglich?

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Summerof77
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#1

28.11.2012, 15:19

Hallo! Hier mal wieder ein leidiges Thema: Chef (jung-dynamisch) hat eine Klage gegen einen großen Energiekonzern eingereicht. Dort hat er das Hauptunternehmen verklagt und ALLE Tochtergesellschaften, die in Frage kamen, als Streitverkündete benannt. ALLE sind beigetreten. Er weiß, dass das eine blöde Idee war, aber er meinte, es blieb nichts anderes, da ALLE die Schuld auf einen anderen geschoben haben und sich das ganze irgendwann im Kreis drehte. Er wird wahrscheinlich die Klage zurücknehmen müssen, aber gibt es ggf. eine Möglichkeit, die dann richtige Streitverkündete im Wege der Parteiänderung/Klageerweiterung in den Rechtsstreit als Beklagte zu ziehen ohne die Klage zurückzunehmen? Oder ist eine Klagerücknahme und Neueinreichung der Klage sinnvoller? Habe da noch ein paar interessante Urteile im Kopf, daher bin ich für Meinungen dankbar.
:thx :thx
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Cindi
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#2

29.11.2012, 11:03

Ich halte die Rücknahme und Neueinreichung für richtig. Wir hatten einen Fall, in dem der Name des Beklagten nicht korrekt angegeben war. Da der Vorname nicht stimmte, mussten wir ganz neu klagen, wegen geänderter Partei oder so ähnlich.
gkutes

#3

29.11.2012, 12:06

kann nicht auch die STreitverkündung zurückgenommen oder für erledigt erklärt werden?

was mich etwas verwirrt... Eigentlich hätte jetzt also nicht die Beklagte verklagt werden sollen, sondern eine der Streithelfer?
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Summerof77
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#4

30.11.2012, 15:39

Ja, so hätte das aufen sollen, gkutes! :pfeif Ich sag nur: jung-dynamisch, der Chef! Er hat die Klage jetzt zurückgenommen. WEnigstens auf mich gehört hat er... :mrgreen:
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StarsinEyes
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#5

17.10.2017, 10:37

Hallo Ihr Lieben,

ich hätte hier so ein ähnliches Problem. Wir vertreten eine Eigentümergemeinschaft und haben eineN MB beantragt, hiergegen wurde Widerspruch erhoben. Jetzt ist uns bei der Fertigung der Anspruchsbegründung aufgefallen, dass wir im MB lediglich als Antragsteller die Eigentümergemeinschaft, jedoch keinen Vertreter für diese, angegeben haben. Kann ich jetzt einfach in der Anspruchsbegründung eine Parteiänderung beantragen oder hab ich jetzt das Problem, dass ich eine komplett neue Klage bzw. neuen MB beantragen muss?

Vielen Dank schon einmal :)
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