KfB I. Instanz erlassen, obwohl II. Instanz noch läuft

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Melanie
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#1

18.03.2008, 11:02

Hallo, habe gerade ein Blackout.
Ich habe eben einen KfB für die I. Instanz bekommen, obwohl wir Berufung eingelegt hatten und die II. Instanz noch nicht abgeschlossen ist, also über die Kosten noch nicht abschließend entschieden wurde. Soll Mdt. jetzt Kosten I. Instanz zahlen? Ignorieren und Urteil II. Instanz abwarten? Beschwerde einlegen? Stehe gerade auf dem Schlauch. Wer weiß Rat?
Viele Grüße

Melanie :pcwink
HIMI
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#2

18.03.2008, 11:23

wenn der KFB keine Fehler aufweist, gibt es keinen Grund für eine Beschwerde. Nach Ablauf der Frist ist er zu zahlen.
Ich schlage vor, eine Einigung mit dem Gegner zu versuchen, im Zweifel den Betrag zu hinterlegen.
ich glaub mich knutscht ein Elch
rosa

#3

18.03.2008, 11:25

ich beantrage IMMER den Erlass des kfb´s I Instanz und vollstrecke denn auch regelmäßig, halt nur Sicherungsvollstreckung aber immerhin....
Kimmy

#4

18.03.2008, 11:28

ihr könnt bei dem gegn. RA anfragen, ob es ok ist, die Bezahlung bis zum Abschluss der II. Instanz zurück zu stellen. Euren Mdt. müsst ihr aber darauf hinweisen, dass die Zinsen weiterlaufen.
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Melanie
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#5

18.03.2008, 13:55

Vielen Dankf für die Tipps. Ich werde jetzt den gegn. RA anschreiben.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Honigkuchenpferd
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#6

18.03.2008, 18:14

Ich schreibe auch immer die Gegenseite an und bitte, von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen. I.d.R. wird dem zugestimmt
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