Hallo,
wir haben einen Vergleich geschlossen. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergl. werden gegeneinander aufgehoben. Jetzt würde ich eigentlich einen KFA wg. der GK stellen. Doch der letzte Satz im Vergleich lautet: "Die Parteien stellen keine Kostenanträge." KFA wg. GK stellen oder nicht?
KFA wegen Gerichtskosten
- Adora Belle
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Was die Parteien damit sagen wollten, wissen sie nur selbst.
- 13
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In solchen Fällen bin ich immer nach dem klaren Wortlaut gegangen - also kein KFV.
Die Parteien bzw. PB haben darauf zu achten, dass der Wortlaut des Vergleichs eindeutig und unmissverständlich ausfällt. Ist das nicht der Fall, müssen sie sich etwaige Nachteile zurechnen lassen.
Die Parteien bzw. PB haben darauf zu achten, dass der Wortlaut des Vergleichs eindeutig und unmissverständlich ausfällt. Ist das nicht der Fall, müssen sie sich etwaige Nachteile zurechnen lassen.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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