Keine Verteidigungsanzeige, aber Bestellung - VU ?

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Andreas

#11

07.08.2008, 09:46

Gut, Zöller, 26., sagt's so :
Wirksame Verteidigungsanzeige ... kann ... nicht aber in bloßer Bestellungsanzeige des RA [liegen]
Unn druff :daumen
rosa

#12

07.08.2008, 09:55

na sehr gut :)

1. anrufen ob noch was einging wenn nein
2. VU antrag :)
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Smilie
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#13

07.08.2008, 10:36

Sehe ich auch so.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Xuka
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#14

07.08.2008, 10:49

Ich würde schon sagen, dass es eine indirekte Verteidigungsanzeige ist. Wieso sollte der RA sonst schreiben, dass Anträge und Gründe in einem gesonderten Schriftsatz folgen? Er zeigt ja hiermit seine Verteidigungsabsicht. Ich glaube nicht, dass es darauf ankommt, dass man schreibt "... der Beklagte wird sich gegen die Klage verteidigen...". Es geht ja indirekt aus dem Schreiben hervor, dass er dies vorhat.
Andreas

#15

28.08.2008, 10:24

Hab gar nicht mehr hier reingeschaut, sorry, Xuka :D

Ich sehe das aber absolut nicht als indirekte Verteidigungsanzeige. Dem Satz "Antrag und Gründe folgen in einem gesonderten Schriftsatz" kann prozessual doch alles mögliche folgen.

Es wird nur irgendein Antrag angekündigt, nicht aber, welcher. Das kann, finde ich, nicht implizieren, daß ein Klageabweisungsantrag gestellt wird. Der Gegner-RA kann danach alles mögliche tun innerhalb der Klageerwiderungsfrist, z. B. auch anerkennen, egal, was er vorher geschrieben hat.

Daher wohl auch die entsprechende Kommentierung in Zöller, daß die Bestellung und Anzeige der Vertretung des Beklagten keine Verteidigungsanzeige ist.

Die Geschichte geht allerdings weiter:

Der Gegner-RA beantragt jetzt einfach mal, die Frist zur Klageerwiderung um 3 Wochen zu verlängern. Das Gericht hat das auch bewilligt.

Eine Reaktion des Gerichts auf unseren neuerlichen VU-Antrag liegt nicht vor. Der wird einfach überhaupt nicht beachtet.

Ich habe jetzt nochmals an das Gericht etwas Entsprechendes gefaxt. Bin mal gespannt, ob jetzt eine Reaktion erfolgt.

Kann doch nicht sein, daß das Gericht den VU-Antrag völlig ignoriert ?!
Gina

#16

28.08.2008, 10:48

Schließe mich Xuka an. Ich denke, der Schriftsatz wird als Verteidigunganzeige durch das Gericht ausgelegt werden. Die Voraussetzungen für ein VU sind m.E. daher nicht gegeben.

Kleine Unzulänglichkeiten sollten jedem RA zugestanden werden. ;-) Trotzdem viel Erfolg, Andreas. Vielleicht sieht der Richter das ja auch so wie du.
Andreas

#17

28.08.2008, 11:40

Das wäre zwar für meinen Geschmack ein bißchen weit ausgelegt, aber schauen wir mal :mrgreen:

Wäre natürlich nett, auf diese Art ein Verfahren zu gewinnen :lol:

Was mich aber noch etwas mehr ärgert als der Umstand, daß wir bis jetzt noch kein VU bekommen haben, ist, daß das Gericht überhaupt nicht reagiert.
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#18

28.08.2008, 12:44

Ein VU bringt Dich aber doch nicht wirklich weiter wenn die gegenseite ohne hin streitig verhandeln möchte. Selbst wenn Du es bekommen würdest ist nach Lage der Dinge wohl doch dann ein Einspruch zu erwarten.

Stellt Ihr eigentlich den Antrag auf Erlass eines VU nicht bereits mit dem Klageantrag?
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Andreas

#19

28.08.2008, 13:07

Das VU würde mich insofern doch weiterbringen, als ich dann schon mal lustig wegen des doch sehr hohen Betrages vollstrecken könnte. Dann wäre wenigstens die Kohle schon mal gesichert, so denn was beitreibbar wäre.

Den VU-Antrag stellen wir übrigens natürlich immer direkt mit.

Komischerweise interessiert das die Gerichte oft nicht, habe ich den Eindruck. Das wird einfach nicht beachtet...
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