Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen!
Wir nutzen bei EMA-Anfragen immer unser RA Micro Muster.
Hatten bislang auch noch nie Probleme.
Jetzt allerdings kam ein Schreiben von der LH mit der Mitteilung, dass eine einfache Melderegisterauskunft aus formal rechtlichen Gründen nicht erteilt werden kann.
Begründung: § 44 Abs. 4 Nummer 1 BMG, obwohl die Auskunft für die Nutzung gewerblicher Zwecke erteilt werden soll.
Hattet Ihr das schon einmal gehabt?? Muss ich jetzt nachweisen, dass wir tatsächlich versuchen, eine Forderung beizutreiben und deshalb die neue Anschrift des Schuldners benötigt wird?
Ich stehe zum Wochenstart schon wieder komplett auf dem Schlauch
Liebe Grüße und danke!
Keine EMA-Auskunft gem. § 44 Abs. 4 Nr. 1 BMG
- Mel Kunterbunt
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 277
- Registriert: 14.08.2013, 16:12
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14391
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Von Nachweis steht dort nichts. Es muss nur der gewerbliche Zweck bei der Auskunftsanfrage angegeben werden. Habt Ihr das gemacht?
- Mel Kunterbunt
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 277
- Registriert: 14.08.2013, 16:12
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
In unserem Muster steht drin: "Die Auskunft wird für die weitere Vollstreckung / Beitreibung einer titulierten Forderung benötigt"... Das hat bislang immer als Angabe gereicht gehabt.. Oder muss bei einer EMA-Anfrage noch mehr angegeben werden?
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14391
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Müsste m.E. ausreichen. Kann man dort nachfragen, woran die Behörde sich stört?
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17555
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Ich hab in meinen EMA-Anfragen drin stehen: Wir versichern, dass die Daten nicht zum Zwecke des Adrersshandels oder der Werbung verwendet werden. Das reicht eigentlich aus.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- AliceImWunderland
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2388
- Registriert: 24.09.2013, 13:47
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Diesen Zusatz haben wir bei der EMA auch drin stehen. Wir hatten auch einmal das Problem, dass eine bloße Versicherung, dass die Auskunft zum Zwecke der ZV benötigt wird, nicht ausreicht. Das Einwohnermeldeamt wollte unbedingt noch eine Erklärung, dass die Daten nicht gewerblich oder zu Werbezwecken genutzt werden.Anahid hat geschrieben:Ich hab in meinen EMA-Anfragen drin stehen: Wir versichern, dass die Daten nicht zum Zwecke des Adrersshandels oder der Werbung verwendet werden. Das reicht eigentlich aus.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
- Mel Kunterbunt
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 277
- Registriert: 14.08.2013, 16:12
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Danke für eure schnelle Hilfe!!!!
Dann werde ich den Zusatz noch mal mit einfügen und schauen was passiert...
Und ich versuche schon den ganzen Tag dort jemanden ans Telefon zu bekommen... Leider erfolglos...
Dann werde ich den Zusatz noch mal mit einfügen und schauen was passiert...
Und ich versuche schon den ganzen Tag dort jemanden ans Telefon zu bekommen... Leider erfolglos...