Infobrief verfassen - Inkasso

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Tigra
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#31

26.02.2008, 12:30

wenns is scann ich dir mal ein paar sachen ein bzw. guck mal auf der i-net seite da dürften die newsletter auch drin sein.
ich guck mal ob ich für dich was finde - kann aber etwas dauern.

#1
www.brak.de/seiten/pdf/BRAK-Mitt/brak03_2006_Ebert.pdf

#2
http://www.anwaltbund.de/news/2007/03/0 ... onorar.php

#3
http://www.juraforum.de/lexikon/Erfolgshonorar
insbesondere interessant ab Neuregelung des Gesetzes (e. g. der Mandant kann sich den Anwalt nicht leisten!)
Zuletzt geändert von Tigra am 26.02.2008, 12:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Mr.Black
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#32

26.02.2008, 12:34

LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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#33

26.02.2008, 12:34

@Sway: :zustimm
Es soll sich diesbezüglich schon was geändert, hab grad mal bei Google nachgesehen.

@StineP
Um aber auf der sicheren Seite zu sein, würd ich das vom Chef prüfen lassen. Es gibt Kanzleien, die sind hauptsächlich auf solche Abmahnsachen spezialisiert und da kann es dann schon was "hageln" *g*.
Wenn nicht jetzt ... wann dann !!
Tigra
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#34

26.02.2008, 12:35

http://www.meisen.info/erfolgshonorar-1628/

http://anwaltverein.de/interessenvertre ... lgshonorar

- bis 30.06.2008 hat das Verfassungsgericht zeit. evtl. könnt ihr auch noch solange warten!


wobei ich sagen muss - dass wir unabhängig von erlaubt oder nicht erlaubt - öfters mal auch für die zv eine honorarvereinbarung treffen, da rsch. oft nur 3 maßnahmen erlaubt und für manache einfach harte geschütze aufzufahren sind.


@ stine: ich würde mir allerdings überlegen, ob ihr mit solchen sachen - wie erfolg dann ok, kein erfolg kein geld wirklich überleben könne. hier bei uns gibt es so viele schuldner und die quote des erfolgs ist schon deutlich gering, vorallem wenn man manche gegenstandswerte in der zv beachtet! ob ihr euch damit was gutes tut?!
StineP

#35

26.02.2008, 13:10

Ich bin davon auch nicht sonderlich überzeugt... Soll das trotzdem mal prüfen. Meine Einschätzung für unsere Finanzen scheint er nicht so richtig gehört zu haben ;)
Tigra
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#36

26.02.2008, 13:43

also ich würde davon gründlich abraten - stell dir vor du hast erfolg in 2 von 10 sachen, da müssten die 2 sachen so einen hohen gw haben das dich die restlichen 8 miesen nicht jucken. vorallem du musst ja gv vorschüsse bzw. rechnungen auch evtl. gk usw. zahlen!

Ich glaub der sollte dir mal richtig zuhören!
Die Idee von dem Rundumbrief ist so und so gut, aber die Geschichte Honorar ist doch nicht zu unterschätzen. vorallem in zv sachen finde ich erfolgshonorar sowas von überflüssig, da weiß man doch eigtl nie 100 pro wo man dran ist und wenn doch hat man sich soviel arbeit damit gemacht das man eigtl. extra vergütet werden müsste!
sag mir mal bescheid wie ihr verblieben seid in eurer kanzlei!
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StineP

#37

26.02.2008, 14:30

Ja, mir ist das klar. Aber wenn Chef sagt, Informieren gefälligst, dann mach ich das auch für ihn. Ich sammel mal ein paar Infos aus den obigen Links und trage ihm dann zusammenfassend vor.
Tigra
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#38

26.02.2008, 14:38

ne ist schon klar würde ihm das aber explizit auch nochmal deutlich machen, dass er sich evtl damit ein eigentor schießt!
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