Infobrief verfassen - Inkasso

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Mr.Black
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#21

26.02.2008, 10:25

Brillenschlange hat geschrieben:Man könnte doch mit dem Mdt. eine entsprechende Vergütungsvereinbarung erstellen. Bei Erfolg der ZWV wird gegenüber Schuldner voll abgerechnet und bei erfolgloser Vollstreckung vom Mdt. ein Pauschalhonorar zuzüglich der angefallenen Auslagen (GK, EMA etc.).
So etwas halte ich für unzulässig, wenn das Pauschalhonorar unter den gesetzlichen Gebühren liegen soll und der Schuldner im Erfolgsfall also mehr zahlen würde, als es der Mandant im Falle des Nichterfolges würde.

In diesem Fall könnte dem Schuldner auch immer nur das niedrigere Pauschalhonorar in Rechnung gestellt werden.

Erfolgsabhängige Honorare sind generell unzulässig.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Jupp03/11

#22

26.02.2008, 10:28

Gäbe es die Möglichkeit, dem Mandanten anzubieten, bei Erfolg voll abzurechnen und bei Nichterfolg ggf. nur 10 € nebst Auslagen? Geht das?
Das hat in dem Info-Schreiben aber nichts zu suchen.

sondern ggf.: weitere Einzelheiten können entweder telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch erörtert werden.
StineP

#23

26.02.2008, 10:31

Nein, das sollte da auch nicht rein... Basierend auf der Idee, verstärkt Inkasso zu machen, wollte ich das nur gern wissen.
Brillenschlange
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#24

26.02.2008, 10:50

Wieso sollte der Schuldner gegenüber dem Mandanten bevorzugt werden. Das Pauschalhonorar gegenüber dem Mdt. ist eben gerade kein "Erfolgshonorar", da es nur zur Abrechnung kommt, wenn die ZWV-Gebühren beim Schuldner nicht eingezogen werden können. Der Sinn dieses niedrigeren Pauschalhonorars soll darin liegen, dass dem Mandanten nicht hohe Kosten entstehen, wenn beim Schuldner nix zu holen ist!
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Mr.Black
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#25

26.02.2008, 11:11

@ Brillenschlange

Auch wenn man so schön gewohnt ist seine Gebühren direkt beim Gegner einzufordern sollte man nicht vergessen, dass die Anspruchskette eigentlich so verläuft Anwalt hat Anspruch auf Gebühren gegen Mandant aus Vertrag, Mandant hat Anspruch auf Ersatz DIESER Gebühren gegen Schuldner (i.d.R. § 280 BGB). Der Einfachheit zieht der Anwalt dann gleich für den Mandanten direkt ein.

Wenn nun zwischen Anwalt und Mandant nur ein niedriges Pauschalhonorar vereinbart wurde, dann hat der Mandant auch nur einen Schaden in eben dieser Höhe und kann den als Ersatz vom Schuldner fordern. Vereinbart man dagegen, dass der Anwalt nur im Erfolgsfall vom Mandant (und der wieder vom Schuldner) die gesetzlichen Gebühren fordern darf, dann handelt es sich bereits um ein unzulässiges Erfolgshonorar.

Wenn ein Kollege eine derartig kreative Honorarpraxis mitbekommt dürfte es eine sehr teure Abmahnung hageln.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
StineP

#26

26.02.2008, 11:26

Gute Argumentation. Hab auch bisschen Bammel, da was falsch zu machen. Muss erst mal Ideen sammeln
Brillenschlange
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#27

26.02.2008, 11:54

@StineP:
Würd ich auch machen, lieber öfter prüfen und mit deinem Chef absprechen, nicht dass es bei euch noch eine "teure Abmahnung hagelt".
Wenn nicht jetzt ... wann dann !!
StineP

#28

26.02.2008, 12:22

Ich will das auch auf keinen Fall eigenmächtig machen. Chef hat das nur vorhin vorgeschlagen und wollte, dass ich mich mal informiere. Tendiere natürlich auch dazu, dass ein Erfolgshonorar nicht zulässig ist.
Tigra
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#29

26.02.2008, 12:26

es gibt ja neuerungen bzw. erfolgshonorar dazu müsstest du mal die aktuellen aufsätze lesen, hier in münchen kursieren recht viel z. b. in der RAK Zeitschrift etc.
[size=85]capture life - create art[/size]
StineP

#30

26.02.2008, 12:29

Nunja, an ne RAK Zeitschrift der Kammer München komm ich leider schlecht. Chef meinte auch, dass es da Neuerungen gäbe. Hab davon leider noch nichts gelesen. :(
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