Ich habe da mal eine Frage... EB + Fristenberechnung

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Gast

#1

05.03.2008, 14:30

Hallo!

Wenn der KfB vom 18.02.2008 ist
-> das EB dazu aber erst am 04.03.2008 unterschrieben wurde,

dann fängt die Fristberechnung doch auch erst am 04.03.2008 an, oder?

Schöne Grüße

Laura
Janin

#2

05.03.2008, 14:31

die frist fängt dann an zu laufen, wann ihr den kfb zugestellt bekommen habt. also am 04.03.08
jenniver
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#3

05.03.2008, 14:32

:zustimm Janin
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petramaus
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#4

05.03.2008, 14:33

:zustimm
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Gast

#5

05.03.2008, 14:37

ich glaub ich habe mich falsch ausgedrückt.
Hier eingegangen ist der KfB per Fax am 19.02.08
Das EB wurde ging aber am 04.03. raus.

Und nun?
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schneewittchen1984
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#6

05.03.2008, 14:41

relevant ist das datum, dass auf dem EB als tag der kenntnisnahme bzw. zustellung angegeben wurde. ab diesem datum fängt die frist an zu laufen, egal wann der kfb gefaxt wurde und wann ihr das eb rausgeschickt habt!
Zuletzt geändert von schneewittchen1984 am 05.03.2008, 14:41, insgesamt 1-mal geändert.
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skugga
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#7

05.03.2008, 14:41

Wenn auf dem EB der 04.03. stand, dann wird die Frist ab da berechnet.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
jenniver
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#8

05.03.2008, 14:41

Welches Datum habt ihr denn auf das EB draufgeschrieben?
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skugga
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#9

05.03.2008, 14:41

*g* Drei Dumme, ein Gedanke...
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Gast

#10

05.03.2008, 14:42

jutie -dann hab ich alles richtig gemacht!

Vielen herzlichen Dank :)

04.03. steht auf dem EB drauf! :)
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