Hinterlegung rückständiger Unterhalt

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Aelizia
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#1

27.04.2017, 17:34

Hallo zusammen :wink1

Mandantin möchte rückständigen Unterhalt hinterlegen, welches Gericht ist dafür zuständig?
Das am Wohnsitz der Mandantin oder das am Wohnsitz des Unterhaltsempfängers?

Es sind keine gerichtlichen Verfahren anhängig und auch keine ZV. Es gibt eine Unterhaltsurkunde und aktuell keine Bankverbindung des Unterhaltsempfängers.
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Soenny
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#2

27.04.2017, 18:34

Es kann an jedem Gericht hinterlegt werden. Ausnahmen gibt es nur bei Mietzahlung, die müssen am Ort des Objektes hinterlegt werden.

Ich sehe allerdings den Grund für eine Hinterlegung nicht :kopfkratz
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#3

28.04.2017, 08:57

Danke für die Rückmeldung!
Mich hatte irritiert, dass für die Hinterlegung der Leistungsort maßgeblich ist.
Aber weil es Geldschulden sind, kann bei jedem Gericht hinterlegt werden?

Grund für die Hinterlegung ist die Abwendung der ZV. Eine andere Möglichkeit, dem Unterhaltsempfänger das Geld zukommen zu lassen, gibts ja im Moment nicht.
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#4

28.04.2017, 09:01

Ah Sorry, ich hatte gelesen, daß es keine Unterhaltsurkunde gibt. Da es die gibt, kann bei jedem Gericht mit entsprechender Begründung hinterlegt werden. Ich würde ggf. bei dem Gericht am Ort des Mandanten nachfragen.
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#5

28.04.2017, 09:34

Ja, das werde ich gleich mal tun!
Vielen Dank!
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