Wenn sich Eigentümer nicht auf eine Verwaltung einigen können, geht es am Ende vor Gericht.
Dort besteht die Möglichkeit, daß das Gericht eine Verwaltung bestimmt.
Weiß jemand nach welchen Kriterien das Gericht eine Verwaltung auswählt?
Es geht dabei ausdrücklich nicht um eine Zwangsverwaltung einer einzelnen Wohnung, sondern um die Verwaltung des ganzen Gebäudes, also WEG-Verwaltung.
Hausverwalterwahl durch Gericht
- Soenny
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Sorry, aber auch bei dieser Frage sehe ich den beruflichen Hintergrund zum Forum nicht und denke, eine ANtwort kann nur auf Rechtsberatung hinauslaufen und deshalb
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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