Hallo Ihr Lieben ,
ich habe da mal eine frage und hoffe das man mir hier helfen kann . also es geht um vollgendes ein bekannter aus meinem Freundeskreis ist vor 30 Jahren zu einer Jugenstrafe von 5 Jahren verurteilt wortden ( § 211, 176 STGB ) nach der haft war er lange in der Psychatrie nach dem PsychKG untergebracht .
In der Zeit hat er eine Frau kennengelernt die 4 Mädchen hat (9,9,12,14,) nun zu dem Problem die Unterbringung nach dem PsychKG wurde aufgehoben das zuständige AG hat aber die kompletten Ackten dem Jugendamt zukommen lassen wegen einer eventuellen Kindeswohl gefährdung . Das Jugendamt hat jetzt beim AG einen Antrag auf Konntaktverbot gestellt . ist das zulässig und wie kann ich ihm helfen ?
noch eins ich heiße seine tat nicht für gut aber ich finde das ist so lange her das man ihm nicht solche schwierigkeiten machn muß oder darf hoffe auf reichliche Info von euch
Habe da mal eine Frage
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Deshalb
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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