GW gegnerische Haftpflichtversicherung

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Schanina
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
Registriert: 07.05.2018, 10:36
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#1

07.05.2018, 10:52

Hallo Community :wink2

Ich stehe vor einem Problem und sehe die Lösung nicht.
Unser Mandant wurde von einem Hund angefallen und wir sollten Schmerzensgeld geltend machen.
Vor unserer Mandatatierung hat die Haftpflichtversicherung unserem Mandanten 1.750,00 € gezahlt um das Verfahren zu beenden. Danach haben wir ein Schmerzensgeld in Höhe von weiteren 5.500,00 € geltend gemacht.
Die Haftpflichtversicherung hat daraufhin 750,00 € gezahlt. Der Mandant hatte dann 2.500,00 € insgesamt und hat die Sache auf sich beruhen lassen. Wir haben die Summe in Höhe von 750,00 € aber nicht anerkannt oder sonstiges.

Nun sollte ich die Angelegenheit abrechnen mit der Haftpflichtversicherung und die weigern sich den streitigen Betrag zu zahlen.
Meine ehemalige Ausbilderin sagt, dass ich die Summe in Höhe von 5.500 € als Gegenstandswert nehmen kann. Die Versicherung sagt nur 750 €.

In einem anderen Forenbeitrag habe ich auch gelesen, dass die Versicherung nur den Gegenstandswert annehmen brauch den sie auch gezahlt haben, aber da wurde der gezahlten Summe zugestimmt, was bei mir nicht der Fall ist.

Kann mir jemand helfen? :thx
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14398
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

07.05.2018, 11:09

Du kannst den geforderten Betrag bei der Rechnung für den eigenen Mandanten zugrunde legen. Der Gegner schuldet immer nur aus dem gezahlten Wert.
Schanina
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
Registriert: 07.05.2018, 10:36
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#3

07.05.2018, 11:12

Ah ok - wieder was gelernt, dass hat mir sehr weiter geholfen! :)

Herzlichen Dank :)
Antworten