Gesetzliche Pausenregelung bei Teilzeit-ReFa

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8113
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#11

15.01.2018, 10:09

Lämmchen hat geschrieben:Diese Regelung hat doch nichts speziell mit unserem Beruf zu tun. Es ist nunmal vorgeschrieben, dass man nach 6 Stunden eine Pause machen muss. Jede Stempeluhr ist so eingestellt- und muss das auch.
Ist bei uns auch so. Hier wird auch nicht individuell eingestellt. Blöd ist halt wirklich, dass nach 6 Std. und 5 Minuten eine halbe Stunde Pause abgezogen wird, die man nicht genommen hat und man letztendlich 25 Min. für lau gearbeitet hat.
Benutzeravatar
SiBa
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 411
Registriert: 25.10.2017, 14:11
Beruf: ReNoFa + Studentin Wirtschaftsrecht
Software: RA-Micro

#12

15.01.2018, 10:13

samsara hat geschrieben: Ist bei uns auch so. Hier wird auch nicht individuell eingestellt. Blöd ist halt wirklich, dass nach 6 Std. und 5 Minuten eine halbe Stunde Pause abgezogen wird, die man nicht genommen hat und man letztendlich 25 Min. für lau gearbeitet hat.
Ich kenne mich mit Stechuhren nicht aus, hier ists etwas lockerer... Aber kann man da nichts einstellen? Wenn das jeden Tag die Woche passiert, da kommt ja ordentlich was zusammen... Auch nicht richtig! Mal so ein kleiner Wink Richtung Berufsgenossenschaft :hm ...
Kaffee erreicht Stellen, wo Motivation nur schwer hinkommt!
Einen schönen Tag euch allen... :wink1
Benutzeravatar
Andy66
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 355
Registriert: 11.03.2013, 08:47
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Advolux

#13

15.01.2018, 10:24

Das ist natürlich ungünstig und sollte besprochen werden. Eventuell kann man das ja mit Freizeitausgleich hinbiegen?
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8113
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#14

15.01.2018, 10:31

SiBa hat geschrieben: Wenn das jeden Tag die Woche passiert, da kommt ja ordentlich was zusammen... Auch nicht richtig! Mal so ein kleiner Wink Richtung Berufsgenossenschaft :hm ...
Mir wurde letzte Woche 3 oder 4x eine viertel Stunde Pause abgezogen, weil ich länger als 9 Stunden da war - hab die Pause aber nicht gemacht. Ist auch ärgerlich. Ich schaue jetzt immer, dass ich zeitig ausbuche.
Benutzeravatar
SiBa
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 411
Registriert: 25.10.2017, 14:11
Beruf: ReNoFa + Studentin Wirtschaftsrecht
Software: RA-Micro

#15

15.01.2018, 10:39

Pfuii! Sag ich da nur... Lass dich nicht ausbeuten :knutsch
Kaffee erreicht Stellen, wo Motivation nur schwer hinkommt!
Einen schönen Tag euch allen... :wink1
Memnoch
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 94
Registriert: 24.09.2009, 19:56
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: a-jur
Wohnort: Ruhrgebiet

#16

04.02.2018, 14:56

Andy66 hat geschrieben: Und erwartet jetzt bloß nicht Dankbarkeit oder die Goldene Büroklammer am Bande mit Diamanten für eure Schufterei. (...) Ihr arbeitet einfach so mehr, als im Vertrag vereinbart ist. Zahlen eure Chefs auch mal einfach so mehr Gehalt als vereinbart ist? (...) Und ich sehe keinen Grund, warum man nicht pünktlich heimgehen sollte. (...).
Das Thema ist nun schon ein paar Tage alt, und ich habe über Deine Äußerungen, Andy, durchaus nachgedacht.
Dann kam das Gespräch wegen Gehaltserhöhung und Abgeltung der verbliebenen 20 Überstunden, die ich abgerissen hatte, weil beide Anwälte (mit einem Tag Überschneidung!) jeweils eine dreiwöchige Fernreise unternommen hatten. (weitere fünf hatte ich ausnahmsweise an einem Brückentag für eine Beerdigung abgebummelt)

Die Diskussion eröffnete Chef jedenfalls mit den Worten, er wolle es eigentlich so beibehalten, Überstunden nicht abzugelten.
Das hat gesessen. Mit Mühe und Not ist es mir dann wenigstens noch gelungen, eine Abgeltung der 20 herauszuschlagen, indem ich anbot, zwei einzelne Tage freizunehmen, während der Rest steuergünstig entlohnt wird.

Mein Chef ist nunmal Arbeitsrechtler; insoweit stimmt sein Argument schon, dass Überstunden anzuordnen sind. Allerdings habe ich mich vor etwaigem Gedankengut verwahrt, ich könne möglicherweise nur Kaffee trinken, während er rund 2 Std. vor meinem Feierabend in die Pause geht. Seiner Erinnerung nach (mein Vertrag lag nicht vor, sondern nur das Standardwerk) hätten wir sogar vereinbart, dass 3 Überstunden pro Woche automatisch abgegolten seien - in meinem Fall wären das mehr als 10 % der Arbeitszeit pro Monat! Sowas habe ich garantiert nicht unterschrieben (Nebentätigkeitsverbot übrigens auch nicht).

Sehe jetzt also auch zu, pünktlich aus dem Büro zu kommen, bin dabei aber lange nicht mehr so entspannt wie früher, weil ich ständig auf die Uhr schaue. Unlängst habe ich sogar einen Anruf kurz vor Feierabend nicht mehr angenommen.... Das schlechte Gewissen legt sich jedenfalls langsam, auch wenn die neue Arbeitshaltung vor dem Hintergrund der dezenten Lohnerhöhung ein wenig "undankbar" wirken könnte. Dem anderen Anwalt habe ich auch erklärt, er möge mir zum Feierabend hin keine Gefälligkeiten mehr abverlangen.

Weiß nur nicht, ob ich bei so einem Fall wie am 22.12. stark bleiben könnte: Hätte spätestens um 14.30 Uhr gehen können, als 15 Minuten vorher eine Gläubigerin anruft und erklärt, eine teilweise gepfändete Lebensversicherung solle am 31.12. ausgezahlt werden, man habe aber noch Anspruch auf 8.000 Schleifen. Hatte dann bis kurz vor 17.00 Uhr für den anderen Anwalt (ZV-mäßig einigermaßen ahnungslos) und die live anwesende Mdt. vorläufige Zahlungsverbote gebastelt. Sogar die Zustellung zwischen den Jahren hat geklappt, das ganze Geld scheint also gesichert (musste noch ein 2. vorläufiges hinterherschieben). Die Mdt. war jedenfalls erleichtert und dankbar (welche Kanzlei wäre schon am Freitag vor Weihnachten noch spontan tätig geworden?), der andere Anwalt hat mir immerhin ein Frohes Fest gewünscht, meinem Chef war das anläßlich der Berichterstattung alles herzlich egal.

Soviel zur "Goldenen Büroklammer am Band"...
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1441
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#17

05.02.2018, 10:19

Ich muss ehrlich gestehen, dass ich die Regelung so wie sie ist, ganz gut finde, ist dies doch eine Regelung zum Schutz der Arbeitnehmer. Ich selbst bin auch ein 30h-Kraft habe allerdings meine Arbeitszeiten so gelegt, dass mir auch eine gelegentliche halbe Stunde länger pausenmäßig nicht auf die Füße fällt. Allerdings ist dies nur möglich, weil meine Mutter schon berentet ist und ich daher einmal pro Woche einen langen Tag (bis 18:00 Uhr) machen kann, weil sie den Zwerg aus der KiTa holt. (Die Arbeits- und Fahrtzeiten meines Mannes sind mit den Kita-Betreuungszeiten leider nicht kompatibel.)

Zum Thema Überstundenabgeltung: Da gibt es die "schönsten" Geschichten. Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber stand z.B. in den Verträgen (und zwar bei allen, egal ob Vollzeit- oder Telzeitkräfte), dass bis zu 10 Überstunden im Monat zu leisten sind. Das führte dann zu solchen Absurditäten, dass man z.B. in einem Monat 9 Überstunden hatte, wenn man dann aber im nächsten Monat mal an einem Tag ein bisschen eher abhauen oder später kommen musste hieß es: Das arbeitest du aber raus ....

Ich glaube am wichtigsten ist es tatsächlich, dass man sein eigenes Wohl im Auge behält. Meine Anwälte wissen wie ich arbeite, Fristen werden mit entsprechendem Vorlauf "angemahnt" und wenn Ihnen dann an einem Mittwoch um 14:30 Uhr einfällt, dass da ja noch was wäre ... dann ist das halt Pech. Versteht mich nicht falsch, ich mache durchaus auch, wenn Not am Mann ist, mal länger aber ich sehe zu, dass es bei Ausnahmen bleibt.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Memnoch
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 94
Registriert: 24.09.2009, 19:56
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: a-jur
Wohnort: Ruhrgebiet

#18

05.02.2018, 18:45

mücki hat geschrieben: Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber stand z.B. in den Verträgen (und zwar bei allen, egal ob Vollzeit- oder Telzeitkräfte), dass bis zu 10 Überstunden im Monat zu leisten sind. Das führte dann zu solchen Absurditäten, dass man z.B. in einem Monat 9 Überstunden hatte, wenn man dann aber im nächsten Monat mal an einem Tag ein bisschen eher abhauen oder später kommen musste hieß es: Das arbeitest du aber raus ....
Das ist ja wohl kaum im Sinne des Erfinders...

Hatte auch ´mal so einen Chef: Laut Vertrag waren wöchentl. zwischen 32 und 40 Std. zu arbeiten, in der Praxis war aber jeden Mittwoch frei, ergo hatte ich eine 32-Stunden-Woche. Als ich gekündigt habe, hieß es, er bekomme noch Geld von mir, weil ich ja immer zu wenig gearbeitet hätte (!). Mein neuer Chef konnte über so viel Unverfrorenheit nur lachen.
Antworten