(Gesetzliche) Kündigungsfrist

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Die_Mone
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#1

28.01.2015, 13:27

Hallo ihr Lieben!
Ich habe eine Frage zu der gesetzlichen Kündigungsfrist:

Kann der Arbeitgeber mit uns vertraglich festhalten, dass die gesetzliche Kündigungsfrist für uns gleich ist wie die des Arbeitgbers?
Wir haben ja sonst "nur" eine gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen/1 Monat und der Arbeitgeber je nach Betriebszugehörigkeit mehr.

Ist dies also möglich oder darf der Arbeitgeber das nicht?

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
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icerose
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#2

28.01.2015, 13:34

:wink1
ja, das darf der Arbeitgeber. Hab ich mit meinem auch vereinbart, als ich zu Ende 12 gekündigt habe (mit ner Frist von einem Monat - er hätte schon zwei gehabt :mrgreen: ) und dann hier geblieben bin.
LG
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Die_Mone
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#3

28.01.2015, 13:55

ah okay. aber der Arbeitgeber will ja, dass der Arbeitnehmer auch genau so ne lange Frist hat wie der Arbeitgeber....
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Pepples
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#4

28.01.2015, 14:00

Das dürfte schon unter Rechtsberatung fallen, also :closed
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
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