Hallo ihr Lieben!
Ich habe eine Frage zu der gesetzlichen Kündigungsfrist:
Kann der Arbeitgeber mit uns vertraglich festhalten, dass die gesetzliche Kündigungsfrist für uns gleich ist wie die des Arbeitgbers?
Wir haben ja sonst "nur" eine gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen/1 Monat und der Arbeitgeber je nach Betriebszugehörigkeit mehr.
Ist dies also möglich oder darf der Arbeitgeber das nicht?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
(Gesetzliche) Kündigungsfrist
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 04.06.2007, 16:57
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ja, das darf der Arbeitgeber. Hab ich mit meinem auch vereinbart, als ich zu Ende 12 gekündigt habe (mit ner Frist von einem Monat - er hätte schon zwei gehabt ) und dann hier geblieben bin.
LG
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück